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Pflanzenschutz aktuell

Weiter auf Rapsglanzkäfer achten

Der Rapsglanzkäfer kann Schäden an geschlossenen Knospen verursachen - lesen Sie hier, warum man die Bestände weiterhin kontrollieren sollte und wann die Schadschwellen überschritten sind.
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Mayer
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Wenn sich wieder sonniges und warmes Wetter einstellt, werden die Rapspflanzen in Gebieten mit Weinbauklima aufblühen. An geöffneten Rapsblüten gelangen die Rapsglanzkäfer ohne Fraß an den Pollen und die Gefahr von Ertragsverlusten sinkt schnell. Spritzungen sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich.

In höheren Lagen sollten Bestände in der Knospenbildung weiterhin alle 2 Tage kontrolliert werden. Bekämpfungsmaßnahmen sind nur durchzuführen, wenn der Schwellenwert überschritten wird:

  Schwacher Bestand Wüchsiger Bestand
Mitte Knospenbildung 4 Käfer/Pflanze 8 Käfer/Pflanze
Ende Knospenbildung 5 Käfer/Pflanze 10 Käfer/Pflanze

Vorsicht mit der Blüte

Die bienengefährlichen Mittel Avaunt oder Plenum 50 WG dürfen nur vor der Blüte eingesetzt werden. Für Plenum 50 WG besteht in dieser Kulturperiode die letzte Möglichkeit, Restmengen aufzubrauchen. Wenn sich blühende Unkräuter im Bestand befinden oder sich schon die ersten Rapsblüten geöffnet haben, stehen nur noch die nicht bienengefährlichen B4- Mittel Biscaya und Mospilan SG bzw. Danjiri zur Verfügung.

Rückstände beachten

Um ein Überschreiten des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig zu verhindern, darf Mospilan SG bzw. Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln angewendet werden. Tankmischungen von Mospilan SG bzw. Danjiri mit Azol-Fungiziden sind bienengefährlich (B1) und in blühenden Beständen verboten.

Dies gilt auch für Biscaya. Nur Tankmischungen von Biscaya mit Azol-Fungiziden, die die Auflage NB6645 haben, zum Beispiel Propulse, bleiben nicht bienengefährlich (B4) und dürfen auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen gespritzt werden. Generell sollten die Behandlungen von blühenden Beständen abends nach dem täglichen Bienenflug erfolgen (Auflage NN410).

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