Zulassung des Pflanzenschutzmittels Cyperkill widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 11. April 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Cyperkill (Zulassungsnummer 006975-00/00) widerrufen.
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 11. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 11. Oktober 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Das Mittel wird zum Beispiel zur Bekämpfung von Virusvektoren (Blattläuse) in Getreide eingesetzt.
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