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Pflanzenschutz aktuell

Getreide, Soja und Beeren: Zulassungen von Mitteln erweitert

Die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln wurden in den Kulturen Emmer, Winterhartweizen, Einkorn, Sojabohne und Brombeere nach Artikel 51 erweitert. Hier erfahren Sie, um welche Anwendungsbereiche es geht.
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Unter anderem gegen Acker-Fuchsschwanz in Emmer ist das Mittel Malibu unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Unter anderem gegen Acker-Fuchsschwanz in Emmer ist das Mittel Malibu unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.J. Klein
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Emmer, Winterhartweizen und Einkorn

Malibu (Wirkstoffe: Pendimethalin + Flufenacet) kann jetzt zusätzlich in Emmer, Winterhartweizen und Einkorn gegen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispengras, Weidelgras-Arten und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Kornblume) im Herbst mit 4 l/ha in mindestens 300 l Wasser/ha vor oder nach dem Auflaufen gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2,0 Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m vorhanden sein (NW701).

Sojabohne

Die Zulassung von Quantum (Wirkstoff: Pethoxamid) wurde nach Artikel 51 erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm und Einjähriges Rispengras in der Sojabohne mit 2,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha vor dem Auflaufen eingesetzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.

Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2,0 Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).

Brombeere

Profiler (Wirkstoff: Fluopicolide + Fosetyl) steht jetzt auch gegen Falschen Mehltau in Brombeere im Freiland mit 2,6 kg/ha in mindestens 1000 l Wasser/ha zur Verfügung. Maximal 2,0 Behandlungen im Abstand von zehn bis 14 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50 Prozent bei 10 m, 75 Prozent bei 5 m, 90 Prozent bei 5 m).

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