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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Gegen Schädlinge in Beeren und Steinobst sind mehrere Notfallzulassungen ergangen. Lesen Sie hier, für welche Kulturen und Mittel die Zulassungen gelten.
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Unter anderem Süß- und Sauerkirschen sind bei Befall mit bestimmten Schädlingen von den Notfallzulassungen betroffen.
Unter anderem Süß- und Sauerkirschen sind bei Befall mit bestimmten Schädlingen von den Notfallzulassungen betroffen.jingoba / Pixabay.com
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Johannisbeere und Stachelbeere

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) für Notfallsituationen gegen Wanderlarven und erwachsene Tiere der zweiten Generation der Maulbeerschildlaus in Johannisbeere und Stachelbeere im Freiland vom 15. Juni bis 12. Oktober 2019 für 120 Tage zugelassen. Nach der Ernte (ab BBCH 91), nach Warndienstaufruf kann mit 0,75 l/ha in maximal 1.000 l/ha (maximal 1,5 l/ha und Jahr) gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: F. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

Gegen Kirschessigfliegen

  • Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole ist in johannisbeerartigem Beerenobst, Stachelbeere und Heidelbeere im Freiland vom 01. Juni bis 28. September 2019 für 120 Tage zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) mit 0,75 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2,0 Behandlungen im Abstand von mindestens 3,0 Tagen möglich (maximal 1,5 l/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 3,0 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten beträgt der Mindestabstand 5,0 Meter.
  • Gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirsche ist das Mittel vom 24. Mai bis 20. September 2019 und gegen die Kirschessigfliege in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle vom 15. Juni bis 12. Oktober 2019 zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (in Süß- und Sauerkirsche maximal 1,0 l/ha je Behandlung und 2,0 l/ha in der Kultur/Jahr, in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle maximal 1,5 l/ha in der Kultur/Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7,0 Tage. Wartezeit: 7,0 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 Prozent – 10,0 m, 75 Prozent – 5,0 m, 90 Prozent – 5,0 m. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.

Süß- und Sauerkirsche

Für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) wurde die Zulassung für Anwendungen gegen die Kirschessigfliege in Süß- und Sauerkirsche ab dem 24. Mai bis zum 20. September 2019, in Pfirsich und Aprikose vom 1. Juni bis zum 28. September 2019 und in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 20 für jeweils 120 Tage erteilt. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen mit 0,15 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,3 l/ha je Behandlung, maximal 0,6 l/ha in der Kultur/Jahr) durchgeführt werden. Wartezeit: Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode 5,0 Tage, Pfirsich und Aprikose 7,0 Tage.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 Prozent - 20 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2,0 Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.

Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht aufblühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

Süß- und Sauerkirsche im Ökolandbau sowie Himbeeren

  • Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist gegen Blattläuse und beißende Insekten in Süß- und Sauerkirsche (ökologischer Anbau) für die Zeit vom 24. Mai bis zum 20. September 2019 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 3,5 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 5,0 Tagen. Wartezeit: 3,0 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 Prozent - 40 m.
  • Gegen Blattläuse in Himbeeren (ökologischer Anbau) wurde die Zulassung ebenfalls für die Zeit vom 24. Mai bis zum 20. September 2019 für 120 Tage erteilt. Spruzit Neu kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 10,0 l/ha in maximal 1.000 l Wasser/ ha gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 5,0 Tagen. Wartezeit: 3,0 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 Prozent - 20 m.
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