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Pflanzenschutz aktuell

Änderungen beim Beizen von Maissaatgut

Thiram und Methiocarb sind nicht mehr zugelassen - wie sehen die Alternativen aus?
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Susie/Pixabay.com
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Anfang des vergangenen Jahres wurde das gegen Auflaufkrankheiten wirksame Thiram nicht erneut in der EU genehmigt. Deshalb endete die Zulassung der Beizmittel Aatiram 65, Flowsan FS und TMTD 98 Prozent Satec am 30. Januar 2019. Behandeltes Saatgut darf 2020 nicht mehr ausgesät werden.

Zur Jahresmitte 2019 kam zudem das Aus für den Wirkstoff Methiocarb. Daher ist Mesurol flüssig seit dem 31. Juli 2019 nicht mehr zur Saatgutbehandlung gegen Fasanen, Krähen, Tauben und Fritfliege zugelassen. Die Abverkaufsfrist endet am 31. Januar 2020, die Aufbrauchfrist am 03. April 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist besteht ein Aussaatverbot, eventuelle Reste sind entsorgungspflichtig.

Für diese Vegetationsperiode kann Maissaatgut mit folgender Beizausstattung erworben werden:

Mittel Wirkstoffe Aufwandmenge Hinweise
Auflaufkrankheiten
Maxim XL Fludioxinil + Metalaxyl-M 12,5 ml pro Einheit Saatgut max. 2,5 Saatgut-Einheiten/ha -
Redigo M Metalaxyl + Prothioconazol 15 ml pro Einheit Saatgut max. 2 Saatgut-Einheiten/ha -
Maxim Quattro Azoxystrobin + Fludioxonil + Metalaxyl-M + Thiabendazol 8,5 ml pro Einheit Saatgut Einfuhr von gebeiztem Saatgut aus EU zulässig
Drahtwurm
Force 20 CS Tefluthrin 50 ml pro Einheit Saatgut Einfuhr von gebeiztem Saatgut aus EU zulässig
Sonido Thiacloprid 125 ml pro Einheit Saatgut Einfuhr von gebeiztem Saatgut aus EU zulässig
Vogelfraß
Korit 420 FS Ziram 87,5 ml pro Einheit Saatgut Artikel 53 Zulassung
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