Ampfer im Grünland bekämpfen
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Einzelne Ampferpflanzen können ausgestochen oder mit Streichstab oder Rückenspritze mit Selektiv- oder Totalherbiziden bekämpft werden. Bei mehr als zwei bis drei Pflanzen/m² ist eine Flächenbehandlung mit einem selektiven Mittel ratsam. Die beste Wirkung ist ab Mitte August bis Anfang Oktober zu erzielen, wenn kräftige Rosetten, aber noch keine Blütenquirle ausgebildet sind.
Geeignete Mittel sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2020 in Tab. 59 auf Seite 82 zusammengestellt. Bei Temperaturen über 25 °C können Schäden an Gräsern entstehen. Am kleeschonendsten ist Harmony SX. Eine Schonung der Kräuter ist auch durch die Ausbringung mit dem Rotowiper möglich. Wenn Simplex eingesetzt wird, ist besonders auf die Hinweise zur Verwendung von Gülle, Jauche, Mist oder Gärresten zu achten. Nach einem Herbizideinsatz sollte zum Schließen der Lücken eine Nach- oder Übersaat erfolgen.
Bei FAKT-Code D1 ist Beratung nötig
Wer die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen“ gewählt hat, darf nur nach pflanzenbaulicher Beratung und Zustimmung durch die untere Landwirtschaftsbehörde, eine Einzelpflanzenbekämpfung durchführen.
Der Antrag ist formlos oder mit einem Formular (beispielsweise vom Landwirtschaftsamt Ravensburg) unter Angabe der Flächen schriftlich zu stellen. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur ab circa 800 Pflanzen pro ha, aber nicht mehr bei hohem Ampferbesatz mit mehr als circa 4000 Pflanzen pro ha, erteilt werden.
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