Pflanzenschutz aktuell
Anordnung des Ruhens für Argos und 1,4Sight
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Ruhen der Zulassungen von Argos (Wirkstoff: Orangenöl) und 1,4Sight (Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin) angeordnet. Die Anordnungen gelten mit sofortiger Wirkung. Die genannten Pflanzenschutzmittel dürfen ab dem 4. Dezember 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden! Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
- Veröffentlicht am

Beide Pflanzenschutzmittel waren bisher zur Keimhemmung an Kartoffeln durch Heiß- oder Kaltnebeln im Lager zugelassen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt und im Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern kam es zu Großbränden in Kartoffellagern. Brandursache war nach den bisherigen Erkenntnissen jeweils die Heißvernebelung eines der genannten Pflanzenschutzmittel mit möglicherweise hierfür nicht geeigneten Geräten. Die Zulassungen ruhen, um weitere Brände zu verhindern. Das Ruhen wird erst wieder aufgehoben, wenn erwiesen ist, dass eine sichere Anwendung der Pflanzenschutzmittel möglich ist.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.