Mospilan nach Art. 53 in Rüben zugelassen
Für das Insektizid Mospilan SG wurde eine Genehmigung nach Art. 53 zur Anwendung gegen virusübertragende Blattläuse in Zucker- und Futterrüben erteilt. Das teilt die Firma FMC/Cheminova mit.
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Das Produkt Mospilan SG hat für die Erhaltung der Wirkstoff- und Wirkmechanismenvielfalt im Bereich der Insektizide eine große Bedeutung. Der enthaltene systemische Wirkstoff Acetamiprid ist ein wichtiger Baustein der offiziellen Anti-Resistenzstrategien. Das Mittel grenzt Resistenzentwicklungen ein und trägt zur Absicherung der Wirksamkeit in einer eingeschränkten Wirkstoffpalette bei. Es kann bereits ab BBCH 12 eingesetzt werden kann.
Breite Wirkung
Es wirkt sofort und langanhaltend, translaminar und systemisch, temperatur- und witterungsunabhängig und ist nicht bienengefährlich (B4). Eigene Versuche der Firma zeigten eine Nebenwirkung auf Rübenfliege, Rübsenblattwespe, Rübenerdfloh und Rübenderbrüssler.
Dauer der Genehmigung
Die Genehmigung in Zucker- und Futterrüben gilt ab dem 30. März 2022 bis zum 27. Juli 2022 für eine Dauer von 120 Tagen.
Mehr unter: fmcagro.de
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