In der Bundesrepublik müssen Feldspritzgeräte seit 1993 und Sprühgeräte seit 2002 im zweijährigen Turnus zur Kontrolle vorgestellt werden. Rechnet man die Zahlen der vergangenen zwei Jahre zusammen, so erfüllt jedes Feldspritzgerät, das derzeit auf deutschen Äckern fährt, die technischen Anforderungen. Das Verfahren wird oft mit den Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge, im Volksmund TÜV, verglichen. Die Konsequenzen der regelmäßigen Kontrollen für Verbraucher und Umwelt sind ähnlich positiv. Mängel an Pflanzenschutzgeräten wie eine unausgewogene Verteilung oder defekte Düsen führen dazu, dass die Mittel nicht dorthin gelangen, wo sie ihren vollen Nutzen entfalten und somit die Umwelt und den Geldbeutel des Landwirtes unnötig belasten....