Förderung für PV-Anlagen auf Dächern bleibt konstant
Die Fördersätze bleiben stabil für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden. Anlagen auf Freiflächen sind von der Regel laut Bundesnetzagentur aber ausgenommen.
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Höhe der Förderung orientiert sich an Zubau der letzten 12 Monate
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden werden gesetzlich festgelegt und müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau in den letzten zwölf Monaten. In diesem Zeitraum liegt der aktuelle Zubau mit etwa 1.096 Megawatt weiterhin unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze nicht mehr abgesenkt.
Fördersatz orientiert sich am Zubau der letzten sechs Monate
Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.
Die aktualisierten Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht. Die Werte der finanziellen Förderungen der Technologien Windenergie an Land und Biomasse werden diesen Monat nicht angepasst.
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