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Initiative Tierwohl

Landwirte vor dem Start

Nach zwei Jahren intensiver Arbeit ging die Initiative Tierwohl am 1. Januar 2015 an den Start. Der Lebensmitteleinzelhandel speist seither einen Tierschutzfonds mit Geldern zur Förderung des Tierschutzes in der Schweine- und Geflügelhaltung. Anmeldezeitraum für die landwirtschaftlichen Betriebe ist der April 2015.
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LSZ Boxberg
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Die Kriterien für eine Teilnahme an der Initiative, ausführliche Auslegungshinweise dazu sowie immer wieder aktualisierte Frage-Antwort-Kataloge stehen für interessierte Landwirte und Berater im Internet bereit. Bundesweit wurden und werden die Beteiligten wie Berater, Vermarktungsorganisationen oder Tierärzte mit aktuellen Informationen versorgt, damit sie Betriebe bei einer Teilnahme an der Initiative Tierwohl beraten können. Sobald die konkreten Anmeldeformulare für die Landwirtschaft vorliegen, werden diese beispielsweise vom Bündler QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung zum Download bereitgestellt.

Aussagekräftige Ergebnisse
Erst mit einem bestandenen Audit erhalten Tierhalter einen Anspruch auf den Tierwohlzuschuss. Für ein erfolgreiches „Erstaudit“ ist es unbedingt erforderlich, dass Skizzen oder Pläne vorhanden sind, in denen die Bezeichnungen und Maße der Ställe beziehungsweise einzelnen Stallabteile und Fensterflächen für das Tageslicht genau dokumentiert sind. Dazu stellt die QSBW auf ihrer Homepage Excel-Tabellen bereit, mit denen die betrieblichen Verhältnisse zu den Kriterien Fensterfläche für das Tageslicht und Platzbedarf festgehalten und berechnet werden können. Nur wenn diese beiden Dokumentationen vorhanden sind, ist es dem Auditor möglich, eine sachgerechte Kontrolle dieser Kriterien durchzuführen.

Ebenfalls vor dem „Erstaudit“ muss der Tränkewasser- als auch der Stallklimacheck von einer anerkannten Person durchgeführt worden sein. Der Tränkewassercheck muss so rechtzeitig erfolgen, damit zum Audit aussagekräftige Ergebnisse vorliegen. Nimmt ein Betrieb mit mehreren Produktionsarten teil und das gesamte Tränkesystem hängt an einer Quelle (Hausbrunnen), benötigt er nur eine Untersuchung der physikalisch-chemischen Parameter. Für die mikrobiologischen Parameter müssen in jedem Fall unterschiedliche Entnahmestellen beprobt werden. Liegt eine Grenzwertüberschreitung vor, ist dies zunächst kein K.o.-Kriterium. Der Betrieb muss dann, gemeinsam mit dem Hoftierarzt, einen Maßnahmenplan erstellen. Bei regional hohen Werten von zum Beispiel Sulfat, muss der Betriebsleiter mit dem Tierarzt zumindest die Folgen für die Medikamentendosierung/-wirkung klären und dokumentieren.

Häufige Fragen
Für die Funktionsprüfung innerhalb des Stallklimachecks sind Checklisten vorgesehen. Bei unterschiedlichen Systemen ist pro Lüftungssystem ein Check erforderlich, um gegebenenfalls verschiedene Einflussgrößen auf das Stallklima auch in allen Abteilen zu erfassen. Im Rahmen des Stallklimachecks muss der Betrieb dem Prüfer glaubhaft darlegen können, dass bei Stromausfall die elektrisch geregelte Klimasteuerung weiter funktionsfähig gehalten wird. Ohne eigenes Notstromaggregat muss anhand eines Notfallplans erläutert werden, wie im Fall eines Stromausfalls die Versorgung der Tiere gewährleistet werden kann. Grundsätzlich ist es immer besser, wenn auf ein eigenes Notstromaggregat zurückgegriffen werden kann.

Die Kriterien Raufutter und zusätzliches Beschäftigungsmaterial sind kombiniert wählbar, wenn den Schweinen zwei unterschiedliche Materialien räumlich getrennt voneinander angeboten werden. Raufutter und organisches Beschäftigungsmaterial kann in einem Behältnis (Raufe) angeboten werden, wenn die Materialien durch eine Trennwand (Blechwand oder Trennbrett) voneinander getrennt sind. Entscheidend ist: die Befüllung und Einstellung der Raufutterbehältnisse muss eine ausreichende Futteraufnahme ermöglichen. So muss beispielsweise bei der Verwendung von Presszylindern ausreichend Material nachrutschen und für die Tiere zugänglich sein. Zugekaufte Futtermittel müssen die QS-Anforderungen erfüllen (Hersteller und Händler QS-lieferberechtigt). Landwirtschaftliche Primärprodukte dürfen ohne besondere Anforderungen verwendet werden. Das rohfaserreiche Futter wie Stroh, Heu, Gras- oder Maissilagen, Luzernepeletts oder Stroh-Melasse-Presslinge muss ständig verfügbar und die geforderte Anzahl von Fressplätzen vorhanden sein.
Als organisches Beschäftigungsmaterial können auch Holz, Hanfseile, Jutesäcke, Spielzeug aus Naturkautschuk (BiteRite) im Verhältnis 1:20 angeboten werden. Das organische Beschäftigungsmaterial muss zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen vorhanden sein, das heißt mindestens zwei, ein organisches und ein nicht-organisches oder zwei unterschiedliche organische Materialien. Die gemeinsame Anbringung von Holz als organisches Beschäftigungsmaterial und dem gesetzlichen Beschäftigungsmaterial (Ball etc.) an einer Kette ist erlaubt. Bei einem freihängenden Kettenkreuz mit vier Holzstücken oder einem BiteRite mit vier Naturkautschuknippeln, sind jeweils vier Stück organisches Beschäftigungsmaterial anrechenbar. In der Sauenhaltung muss in der Einzel- als auch in der Gruppenhaltung, also im Deck-, Warte- und Abferkelbereich, und für Saugferkel organisches Beschäftigungsmaterial angeboten werden.

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