Futternutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen im Jahr 2007 möglich
Das Land Baden-Württemberg gestattet die Nutzung von stillgelegten Flächen zu Fütterungszwecken ohne den Verlust der entkoppelten Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2002/2006. Die Verordnung sieht eine entsprechende Anzeige des Genehmigungsbeschlusses bei der EU-Kommission und seine Begründung vor. Das teilt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am 14. Mai 2007 in Stuttgart mit.
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Die Frühjahrstrockenheit seit Mitte/Ende März 2007 bedingt durch die geringen Niederschläge in Verbindung mit außergewöhnlich hohen Temperaturen mit hohen Verdunstungsraten führte zu kritischen Werten bei der Bodenwasserversorgung der Nutzpflanzen, insbesondere beim Futterbau. Die nun regional unterschiedlich einsetzenden Regenfälle in der 1. Maiwoche können die zum Teil starken Trockenschäden bestenfalls noch abmildern. Vor allem Winterungen und Grünland sind am stärksten von den Auswirkungen der Trockenheit betroffen. Die Bestände sind je nach Standort uneinheitlich in Wuchshöhe und Entwicklungsstadium, die Entwicklung stockte bei extremem Wassermangel. Der erste Futterschnitt lag deshalb landesweit deutlich unter den...