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Forstkammer Baden-Württemberg

Kartellverfahren im Land beschäftigt Waldbesitzer

„Das Kartellverfahren wird uns voraussichtlich noch einige Zeit beschäftigen und möglicherweise noch etliche Überraschungen bereithalten“, erklärt Forstkammer-Präsident Roland Burger bei der Mitgliederversammlung der Forstkammer in Baden-Baden am 12. März zur bereits 15 Monate andauernden Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt.

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 Forstkammerpräsident Burger fordert, dass die aktuell diskutierte Novelle des Landesnaturschutzgesetzes nicht zu weiteren Beeinträchtigungen der Waldbewirtschaftung führen darf.
Forstkammerpräsident Burger fordert, dass die aktuell diskutierte Novelle des Landesnaturschutzgesetzes nicht zu weiteren Beeinträchtigungen der Waldbewirtschaftung führen darf.Neub
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„Unser Ziel ist es, die Interessen der Waldbesitzer weiterhin umfassend zu vertreten. Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und ein fairer Ausgleich für Gemeinwohlleistungen sind drei zentrale Ziele, auf die wir uns konzentrieren sollten“, machte Burger deutlich. Angesichts der Ankündigung des Landes, gegen die Entscheidung des Kartellamts gerichtlich vorgehen zu wollen, erklärte Burger, dass das zuständige Gericht nur den rechtlichen Rahmen stecken kann. „Wie die Forststrukturen in Zukunft aber aussehen sollen, wird hier im Land zu entscheiden sein. Und ich bin der Meinung, dass die Interessen der Waldbesitzer hierbei an erster Stelle stehen müssen“.

Burger forderte weiterhin, dass die aktuell diskutierte Novelle des Landesnaturschutzgesetzes nicht zu weiteren Beeinträchtigungen der Waldbewirtschaftung führen darf. Beispielsweise existiert entgegen früherer Zusagen die Forderung, FFH-Flächen zu Schutzgebieten zu deklarieren. „Wenn Naturschutz nur noch als Belastung und als ‚Fluch der guten Tat‘ wahrgenommen wird, dann ist das nicht nur für die Flächenbewirtschafter sondern auch für den Erhalt der Natur auf Dauer eine falsche Entwicklung“ machte Burger deutlich.

In diesem Zusammenhang erinnerte er erneut an die Zusagen der Politik gegenüber den Waldbesitzenden zum Thema Nationalpark Nordschwarzwald. „Sowohl die Landesregierung, als auch die Vertreter der Regierungsfraktionen haben die Schaffung einer Schiedsstelle zur Regulierung von Entschädigungsfragen zugesagt“. Hierzu laufen Verhandlungen im MLR zur Klärung wie eine Schadensregulierung im Fall, dass das Borkenkäfermanagement im Nationalpark nicht greift, aussehen kann. „Wir verlassen uns auf die Zusagen und erwarten, dass bald eine Lösung gefunden wird, auf die sich die betroffenen Waldbesitzer im Ernstfall tatsächlich verlassen können“.

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