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Änderung im Kapitalanlagengesetzbuch

Geringere Hürden für Bürgergenossenschaften

Bürgerenergiegenossenschaften fallen regelmäßig nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einem aktuell veröffentlichten Auslegungsschreiben klargestellt.
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Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller begrüßte diese Entscheidung heute in Stuttgart: „In der Praxis gibt es immer mehr Fälle, zum Beispiel bei geplanten Windparks, in denen Genossenschaften zur Realisierung großer Projekte gemeinsame Betreibergesellschaften mit anderen Genossenschaften, Stadtwerken oder Projektierern gründen wollen.“ Die bisherige Auslegung des KAGB von Seiten der zuständigen Bundesanstalt habe solchen Kooperationen in der Vergangenheit jedoch unverhältnismäßig hohe Hürden auferlegt.

„Es ist gut, dass Bürgerenergieprojekte nun nicht mehr über Gebühr belastet werden. Dies erleichtert es Bürgerinnen und Bürgern, sich an Anlagen erneuerbarer Energien zu beteiligen, das dient der Akzeptanz dieser Projekte vor Ort“, betonte der Minister.

Der Präsident des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV), Dr. Roman Glaser, äußerte sich ebenso erfreut: „Wir begrüßen die verwaltungsrechtliche Klarstellung sehr. Die BaFin ist mit ihrem Auslegungsschreiben unserer Auffassung gefolgt, dass Genossenschaften keine Fonds sind, sondern einem gemeinsamen Förderzweck dienen. Wir sehen bereits erste Anzeichen für eine Wiederaufnahme von Projekten und Initiativen, die durch die entstandene Rechtsunsicherheit auf Eis gelegt wurden.“

Ausgangsbasis dafür sei, dass die Genossenschaft selbst einen operativen Geschäftsbetrieb habe und die Beteiligung eine Ergänzung desselben sei. Reine Kapitalanlagemodelle seien damit weiterhin nicht erlaubt, was der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband ausdrücklich begrüße.

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