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Agrarreform

Vereinfachung der Agrarreform muss bei Landwirten ankommen

Es sei nicht akzeptabel, dass Landwirte aufgrund von späten bzw. unklaren Aussagen der Behörden Gefahr laufen, mit dem Greening bis zu 30 Prozent ihrer Direktzahlungen zu verlieren, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV) bei der Anhörung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments.

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Fischer
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„Wir erwarten von EU-Agrarkommissar Hogan zeitnah Vorschläge, die den bürokratischen Aufwand für die Landwirte vermindern und die Umsetzung der neuen Regeln erleichtern.“ Dies forderte der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, bei einer Anhörung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments auch in seiner Funktion als Vorsitzender der COPA-COGECA Arbeitsgruppe Direktzahlungen und Greening.

„Wir wollen die neue Agrarreform erfolgreich durchführen, da die gesamte Gesellschaft von den vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft profitiert“, betonte Hemmerling. „Wir brauchen aber im ersten Jahr mehr Toleranz, gerade bei den neuen Maßnahmen des ‚Greening‘.“ Es sei nicht akzeptabel, dass Landwirte aufgrund von späten bzw. unklaren Aussagen der Behörden Gefahr laufen, mit dem Greening bis zu 30 Prozent ihrer Direktzahlungen zu verlieren.

„Die Definition von Dauergrünland muss dringlich verändert werden. Hier muss es schnell eine Klarstellung geben, um unnötigen Umbruch von Ackerfutterflächen oder brachliegenden Ackerflächen zu verhindern. Wir wollen Maßnahmen für die ökologischen Vorrangflächen vereinfachen, um eine Herausnahme von Flächen aus der Produktion zu verhindern“, unterstrich Hemmerling. „So ist zu hinterfragen, warum nur Mischungen von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangflächen zulässig sind oder auch wozu zwischen Randstreifen an Wald, Gewässern und in der Flur unterschieden wird.“

Er bat die Europaabgeordneten, Änderungen des Basisrechts anzugehen, wenn dies zur Vereinfachung erforderlich sei. Damit würden gefundene politische Kompromisse der GAP-Reform nicht in Frage gestellt. Ein Beispiel hierfür sei der Vorschlag, die Kriterien für die Definition des „Aktiven Landwirtes“ auf Vereinfachungsmöglichkeiten hin zu überprüfen.

„Um das Potenzial der zweiten Säule voll auszuschöpfen, müssen die noch nicht genehmigten Programme der Ländlichen Entwicklung schnellstens anerkannt werden. Außerdem brauchen wir europaweit einheitlichere Bedingungen bei Cross Compliance“, so Hemmerling abschließend.

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