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Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft

Fehlende Transparenz bei Steuern

Erhebliche Lücken beklagt der Bundesrechnungshof bei der Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. In einem Bericht wiederholt er seine Kritik an einer mangelnden Erfassung der Agrarsubventionen und bekräftigt die Forderung nach einem Informationsaustausch zwischen Agrar- und Finanzverwaltung.

von age erschienen am 22.04.2025
Der Bundesrechnungshof in Bonn. © Bundesrechnungshof
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Nach wie vor erhebliche Lücken bei der Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beklagt der Bundesrechnungshof (BRH). In seinem aktuell vorgelegten Bericht „Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenbasis“ nimmt die Bonner Behörde das Meldesystem für Agrarsubventionen erneut aufs Korn. Als letzte von insgesamt 22 aufgeführten Maßnahmen fordert der BRH hier eine Verbesserung.

Bereits 2018 hatte er eine mangelnde Besteuerung der landwirtschaftlichen Subventionen kritisiert.Der Bundesrechnungshof stellte seinerzeit bei der Untersuchung der steuerlichen Erfassung von Agrarbeihilfen fest, dass deren ordnungsgemäße Besteuerung nicht sichergestellt sei. Ein erheblicher Teil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Subventionen erhielten, sei den Finanzämtern nicht bekannt. Diese Betriebe versteuerten ihre Einkünfte nicht. Zudem erklärten zahlreiche Betriebe die Einnahmen aus Agrarsubventionen nicht.

Steuerausfälle für Bund und Länder seien die Folge gewesen – im Einzelfall mehr als 100.000 Euro, berichtet der Bundesrechnungshof. Ihm zufolge fehlen den Finanzämtern noch immer die notwendigen Informationen für eine zutreffende Besteuerung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Rechnungsprüfer bekräftigen ihre schon 2018 erhobene Forderung nach einem Informationsaustausch zwischen der Agrar- und der Finanzverwaltung.

Aufgrund seiner damaligen Kritik normierte der Gesetzgeber zwar ein elektronisches Mitteilungsverfahren für alle Agrarsubventionen. Danach sind die Behörden und andere öffentliche Stellen nunmehr verpflichtet, den Finanzämtern mitzuteilen, wenn Beihilfen aus öffentlichen Mitteln an Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gewährt werden. Der Hof kritisiert aber, dass das Bundesfinanzministerium nach seinen Erkenntnissen bis heute nicht die technischen Voraussetzungen für das elektronische Mitteilungsverfahren geschaffen hat. Es nehme damit weiterhin erhebliche Steuerausfälle in Kauf. Das Finanzministerium sollte das Verfahren unverzüglich umsetzen und das Steueraufkommen endlich sichern, mahnt der BRH.

Gegen Agrardieselrückvergütung

Nicht gefallen dürfte den Bonner Rechnungsprüfern die Absicht von Union und SPD, die Agrardieselrückvergütung wieder vollständig einzuführen. Sie stellen zu den klima- und umweltschädlichen Subventionen in ihrem Bericht fest, dass die Ampelregierung „lediglich“ den Abbau der Steuervergünstigung auf Agrardiesel eingeleitet und den „Spitzenausgleich“ bei der Strom- und Energiesteuer für das produzierende Gewerbe durch die generelle Absenkung der Stromsteuer ersetzt habe.

Beanstandet wird im Rückblick auf die Ampel-Koalition, dass Steuervergünstigungen beibehalten würden, deren Umwelt- oder Klimaschädlichkeit von der Bundesregierung selbst oder durch externe Gutachten festgestellt worden sei. Nach Ansicht des BRH ist ein klimagerechtes Steuer- und Abgabensystem aufzubauen. Allein der Abbau von Steuervergünstigungen, über deren umwelt- oder klimaschädliche Effekte sich Bundesregierung und Umweltbundesamt (UBA) einig seien, würde Handlungsspielräume allein für den Bund von jährlich sechs Milliarden Euro eröffnen.

Ins Visier nimmt der Bundesrechnungshof einmal mehr auch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze. Bereits 2010 habe er den Umfang der Ermäßigungstatbestände kritisiert und eine grundlegende Reform angemahnt. Anstatt den ermäßigten Steuersatz zu reformieren, habe das Bundesfinanzministerium weitere Ermäßigungen zugelassen, beklagt der Hof. Die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Steuersatz habe im Jahr 2021 ein Volumen von etwa 35 Mrd. Euro erreicht, was einem Anstieg um 10 Mrd. Euro seit 2010 bedeute.

Die Rechnungsprüfer empfehlen, die Ausnahmeregelungen auf den Bereich der Grundversorgung zu beschränken. Eine Rückführung des Katalogs der Steuerermäßigungen würde nicht nur Abgrenzungsschwierigkeiten und Bürokratieaufwand für Unternehmen und Finanzverwaltung verringern, sondern auch unmittelbar zu jährlichen Mehreinnahmen von Bund und Ländern in Milliardenhöhe führen.

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