Landesnaturschutzgesetz wird novelliert
- Veröffentlicht am
Wie Landwirtschaftsminister Alexander Bonde erklärte, soll das Landesnaturschutzrecht mit der Novelle an die im Zuge der Föderalismusreform geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Außerdem gehe es darum, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und der Naturschutzstrategie des Landes umzusetzen. Deren Vorgaben sollen modern, bürgernah und verwaltungsökonomisch weiterentwickelt werden.
Die Novelle soll die Gentechnikfreiheit von Schutzgebieten regeln. Vorgesehen ist, in Naturschutzgebieten, den Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten sowie flächenhaften Naturdenkmalen die versuchsweise Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie den Anbau bereits genehmigter GVO zu verbieten. Zudem muss rund um diese Gebiete jeweils ein drei Kilometer breiter Schutzgürtel angelegt werden, in dem der Umgang mit GVO ebenfalls grundsätzlich verboten wird. Damit komme Baden-Württemberg dem Ziel näher, Natur und Umwelt im Land gentechnikfrei zu halten, betonte Bonde.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem Regelungen zum Schutz und zur Sicherung des Biotopverbunds sowie zum Schutz von Alleen. Schließlich soll eine Moorschutzkonzeption erarbeitet und in den Landkreisen die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden gefördert werden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.