Ministererlaubnis würde Kartellrecht im Grundsatz in Frage stellen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt kein Verständnis für die sich abzeichnende Entscheidung in Sachen Edeka/Kaisers Tengelmann.
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„Für die beabsichtigte Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA haben die deutschen Bauern kein Verständnis.“ So bewertet Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), die sich abzeichnende Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers. „Auch die möglichen zusätzlichen Auflagen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bedenkliche Konzentration von Nachfragemacht bei den großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels weiter befördert wird“, so Rukwied. Dadurch drohe eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette, die nicht zuletzt zu Lasten landwirtschaftlichen Erzeuger als erste Stufe dieser Kette gehe. Die wettbewerbsschädliche Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel führe eindeutig zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft.
„Wir fragen uns, was vom Kartellrecht nun noch übrigbleibt“, so der Bauernpräsident mit Blick auf das jüngst ergangene Urteil des OLG Düsseldorf zu den so genannten Hochzeitsrabatten als missbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht im Fall der früheren Übernahme der Plus-Märkte durch EDEKA. „Die Politik ist dringend gefordert, die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen nachzubessern und damit die Schieflage bei der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette zu korrigieren. Wir brauchen gerichtsfeste Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und klare Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht“, fordert Rukwied. Gleiches gelte für die erforderliche unbefristete Verlängerung des Verbots des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis. Das Verbot sei so auszugestalten, dass der Bezugspreis unter Ausschluss der Anrechnung von Werbekostenzuschüssen oder vergleichbaren Zahlungen gerichtsfest durch die Kartellbehörden bestimmt werden kann.
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