Genbank geplant
- Veröffentlicht am

Eine immer wichtigere Rolle spielt dabei der Erhalt vermehrbaren biologischen Materials außerhalb natürlicher oder landwirtschaftlicher Systeme. Dazu eignen sich bei Nutztieren vor allem kryokonservierte Zellen oder Gewebe germinativen Ursprungs wie Embryonen, Eizellen und besonders Samen. Zu diesem Zweck soll in Deutschland eine Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere eingerichtet werden.
Ziele sind – so die Planer - die langfristige Erhaltung genetischen Materials und dessen Bereitstellung zur Erhaltungszucht und zu Forschungszwecken sowie der internationale Austausch zu Forschungs- und Sicherungszwecken. Zur Realisierung dieser Vorhaben hat der Fachbeirat tiergenetische Ressourcen eine Bund-Länder-Vereinbarung erarbeitet.
Demnach sollen zunächst Bund und Länder die einzigen Beteiligten sein, später können nach eingehender Prüfung weitere Beteiligte hinzukommen. Die Länder benennen mindestens eine Stelle, die diese Aufgabe wahrnimmt. Der Bund wird mit der Geschäftsführung, Koordination und wissenschaftlichen Betreuung beauftragt. Die zentrale Dokumentation übernimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Agrarministerkonferenz vom 2. Oktober 2015 hat dem Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt. Inzwischen liegen die Unterschriften der Beteiligten vor, so dass die Vereinbarung zur Genbank seit dem 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist.
Der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen wurde als zentrales Beratungsgremium im Nationalen Fachprogramm eingesetzt und ist mit fachkompetenten Vertretern der Tierzuchtverwaltungen des Bundes und der Länder, von Tierzuchtorganisationen und Vereinigungen zur Erhaltung alter Rassen sowie Fachwissenschaftlern besetzt. Er fungiert als beratendes Gremium des Bundes.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.