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Fachtagung Wolpertshausen

Tierwohl-Initiative: „Audit nicht auf die leichte Schulter nehmen“

In den nächsten Tagen entscheidet sich, wer auf der Warteliste für die Initiative Tierwohl nachrückt. Auf der Warteliste stehen bundesweit 2710 Betriebe. Nachrücken könnten nach Ostern zirka 200 Mast-, Ferkelerzeuger- und/oder Ferkelaufzuchtbetriebe, schätzt Hans-Günter Munz von der Schlossberg-Agrarservice in Schramberg bei Rottweil. Munz war einer der Referenten auf dem zweiten Hohenloher Schweinetag am Dienstag dieser Woche in Wolpertshausen (Landkreis Schwäbisch Hall).

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Hans-Günter Munz von der Schlossberg Agrarservice, einer der zugelassenen QS-Bündler im Land, erläuterte den aktuellen Stand bei der Initiative Tierwohl. Dr. Annekatrin Grimminger appellierte an die Schweinehalter, ihre Daten für das Antibitotikamonitoring rechzeitig bei den Kreisveterinärämtern einzureichen.
Hans-Günter Munz von der Schlossberg Agrarservice, einer der zugelassenen QS-Bündler im Land, erläuterte den aktuellen Stand bei der Initiative Tierwohl. Dr. Annekatrin Grimminger appellierte an die Schweinehalter, ihre Daten für das Antibitotikamonitoring rechzeitig bei den Kreisveterinärämtern einzureichen.Ast
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2142 Betriebe sind im vergangenen Jahr für die Initiative Tierwohl zugelassen worden, darunter 1383 Schweinemast-, 464 Ferkelerzeuger- und 316 Ferkelaufzuchtbetriebe. 19 Betriebe haben ihre Teilnahme im Anschluss zurückgezogen. Das Erstaudit bestanden 1995 Betriebe. Das entspricht einer Quote von 95 Prozent. 128 Betriebe erfüllten die Anforderungen nicht. Bei diesen Betrieben stellten die Prüfer Mängel in den Grundanforderungen, den Basiskriterien von QS sowie bei Wahl- und Wahlpflichtkriterien fest.

Zu den Grundanforderungen zählen Stallklima- und Tränkewassercheck sowie der Nachweis von mehr als 1,5 Prozent Tageslicht in den Ställen. Die Basiskriterien von QS prüfen, ob auf den Betrieben eine Krankenbucht vorhanden ist, den Tieren Beschäftigungsmaterial - und zwar in jeder Bucht – vorgelegt wird, genügend Tränken installiert worden sind, die Tiere in guter Verfassung sind und der Zugang auf das Betriebsgelände gesichert ist.

Bei den Wahl- und Wahlpflichtkriterien für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl kommen Anforderungen wie Ausläufe, zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial, wahlweise zehn Prozent mehr Platz, das Saufen aus offener Fläche sowie Scheuermöglichkeiten zum Tragen. „Das Audit darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das zeigen die Ergebnisse der Wiederholungsaudits, die einige Schweinehalter nicht bestanden haben“, macht Hans-Günter Munz von der Schlossberg Agrarservice am Dienstag dieser Woche im „Europasaal“ in Wolpertshausen deutlich. Er ist einer der Redner auf der zweiten Fachtagung für Schweinehaltung, die die Hohenloher Tierarztpraxen Wesselmann und Kunz initiiert haben. Mit großem Zuspruch, wie sich an diesem winterlichen Tag zeigt.

Über 100 Besucher wollen sich die Informationsveranstaltung, bei der es um gesunde Ferkel, den Einsatz von Antibiotika-Einsatz und besagte Tierwohl-Initiative geht, nicht entgehen lassen.

Auf der Nachrückliste stehen laut Munz derzeit 2710 Betriebe. Nach Ostern, schätzt der zugelassene QS-Bündler, werden bundesweit zirka 200 Betriebe nachrücken. „Nach Fertigstellung der Bilanzen könnten im Mai und Juni eventuell weitere Betriebe nachrücken“, vermutet Munz. Den Nachrückern wird eine Teilnahmelaufzeit bis Mitte 2018 garantiert – zwei Jahre anstatt der üblichen drei Jahre Teilnahmelaufzeit. „Wenn das Programm weiter läuft, sollen alle zugelassenen Betriebe gleichgeschaltet werden“, fügt er hinzu.

Für Unruhe und teils Ärger unter den teil nehmenden Landwirte sorgt immer wieder der Auszahlungsmodus der Initiative Tierwohl. Für Munz „nur bedingt nachvollziehbar“. Denn, so erläutert er, wer beispielsweise am 30. Juni 2015 seine Zulassung erhalten, dem wurde die Ausgleichszahlung zum Ende des Quartals plus sechs Monate zugesagt. Das heißt: Auszahlungstag war der 1. Januar 2016. Wer seine Zulassung einen Monat später, am 1. Juli 2015 erhalten hat, erhält die Ausgleichszahlungen – dem gleichen Modus folgend: Ende des Quartals plus sechs Monate – am 1. April 2016.

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