Bundeskartellamt überprüft Lieferbedingungen der Molkereien
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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "„Im vergangenen Jahr ist die staatliche Mengensteuerung über die Milchquote weggefallen. Diese wichtige Änderung hat aber kaum Auswirkungen auf die Verträge zwischen den Erzeugern und den Molkereien gehabt. Langfristige Verträge, 100prozentige Milchandienungspflichten und ein – auch für den Lebensmitteleinzelhandel – sehr transparentes Preissystem beschränken den Handlungsspielraum der Landwirte. Der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch wird hierdurch möglicherweise eingeschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert. Das ginge zu Lasten der Landwirte.“"
Raiffeisenverband zeigt wenig Verständniss
Im Fokus der Untersuchung des Bundeskartellamtes stehen v.a. lange Vertragslaufzeiten sowie Klauseln, die die Erzeuger verpflichten, ihre gesamte Produktionsmenge vollständig an „ihre“ Molkerei zu liefern (sogenannte Andienungspflicht). Untersucht werden auch sogenannte Referenzpreissysteme, die dazu führen, dass die Preisänderung einer Molkerei umgehend entsprechende Preisänderungen bei anderen Molkereien nach sich zieht. Damit können Verhandlungen, die die individuelle Wertschöpfung und Vertriebsstärke der Molkerei bei der Auszahlungspraxis gegenüber den Erzeugern berücksichtigen, unterbunden werden. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden und der Rohmilch-Markt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird.
Das Bundeskartellamt hatte bereits im Jahr 2012 im Endbericht zur Sektoruntersuchung Milch auf kartellrechtliche Probleme der Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung hingewiesen.
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