Raiffeisenverband zeigt kein Verständnis
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Aus Sicht der genossenschaftlichen Molkereiwirtschaft warnt Nüssel davor, in bewährte gesellschaftsrechtliche Strukturen einzugreifen, die zwischen den landwirtschaftlichen Milcherzeugern und ihren Genossenschaften bestehen.
Kartellamt prüft Lieferbedingungen der Molkereien
Nüssel betont, dass die Lieferbedingungen von den Mitgliedern der jeweiligen Genossenschaft im Rahmen eines demokratischen Verfahrens durch Satzung und Anlieferungsordnung geregelt werden. „Somit entscheiden die Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften selbst über ihre Lieferbedingungen wie Vollablieferungspflicht, Kündigungsfristen und Qualitätskriterien“, unterstreicht Nüssel.
Nicht nachvollziehbar ist für den DRV die Mutmaßung des Bundeskartellamtes, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Auch eine Abschottung des Rohmilch-Marktes gegen neue Molkereien kann der DRV angesichts des in den letzten Jahren zunehmenden Engagements von ausländischen Unternehmen auf dem deutschen Markt nicht erkennen.
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