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Agrarmarktstrukturgesetz

Grundlage für freiwillige Mengenreduzierung am Milchmarkt

Das Kabinett hat vergangene Woche eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen. Damit soll die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis begrenzt werden können.
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"Die Milchquote ist erst vor einem Jahr ausgelaufen und nach Jahrzehnten des regulierten Marktes befinden wir uns jetzt in einer schwierigen Anpassungsphase. Die Lösung der Milchkrise muss im Markt selbst und durch die Beteiligten gefunden werden. Wir haben heute die Voraussetzungen geschaffen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu begrenzen. Nun haben es die Produzenten in der Hand, den Sektor Milch und Milcherzeugnisse zu stabilisieren und dem gegenwärtig bestehenden Marktungleichgewicht entgegenzuwirken. Die Milchbauern und Molkereien haben jetzt die Möglichkeit, die Produktionsmenge besser zu steuern, um wieder zu auskömmlichen Erlösen zu kommen. Die Marktteilnehmer sind jetzt aufgefordert, diese Instrumente auch zu nutzen. Mein Ziel ist, die Position der Bauern und Molkereien in der Wertschöpfungskette zu stärken. Ich möchte, dass die Produzenten mit dem Einzelhandel zukünftig auf Augenhöhe verhandeln können. Zur Verbesserung der Ertragssituation der Landwirte tragen alle Verantwortung, auch wir Verbraucher.", so Bundeslandeswirtschaftsminister Christian Schmidt vergangene Woche. Angesichts der schwierigen Marktsituation der Landwirtschaft hat die Europäische Kommission die befristete Möglichkeit geschaffen, die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis zu regulieren. Sie reagierte damit auf Forderungen der EU-Agrarminister für weitere Unterstützungsmaßnahmen auf den landwirtschaftlichen Märkten. Das geänderte EU-Recht sieht vor, dass Agrarorganisationen (Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände) und Genossenschaften (Molkereien) im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen können, die die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben. Die Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen und Beschlüsse die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht untergraben und auf die Stabilisierung des Milchmarktes abzielen. Die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes schafft die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des EU-Rechts.
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