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FAKT

Erfahrungen und Erkenntnisse aus den tierbezogenen Maßnahmen

Aufgrund diverser Fragen aus der landwirtschaftlichen Praxis und den bei der Antragsstellung und Bearbeitung des Antragsjahres 2015 gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse gibt das Ministerium nachfolgende Hinweise zu den tierbezogenen FAKT-Maßnahmen.

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Die Sommerweideprämie zählt zu den FAKT-Maßnahmen.
Die Sommerweideprämie zählt zu den FAKT-Maßnahmen.Fischer
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Gefährdete regionaltypische Rinderrassen
Es werden nur Zuchttiere mit einem bestimmten HIT-Rasseschlüssel gefördert. Die erforderlichen Nachweise – Auszug aus dem Zuchtbuch sowie für Milchkühe zusätzlich die Daten der Milchleistungsprüfung – werden zentral über Datenbankabgleiche sichergestellt. Tiere können nur dann als Zuchttiere im Zuchtbuch eingetragen sein, wenn der Betrieb Mitglied in einem Zuchtverband ist, der ein Zuchtbuch für diese Rasse führt. Der Zuchtbucheintrag ist betriebsbezogen. D.h. bei Verkauf bzw. Kauf eines bislang ins Zuchtbuch eingetragenen Tieres wird dieser Eigentümerwechsel im Zuchtbuch nachvollzogen, allerdings nur sofern der Käufer Mitgliedsbetrieb in einem Zuchtverband ist. Antragstellende sollten vorab prüfen und sicherstellen, dass für die beantragten Tiere auch die entsprechenden Eintragungen im Zuchtbuch vorliegen und bei Milchkühen für jedes Tier auch entsprechende Milchleistungsprüfungen vorliegen.
 
Gefährdete regionaltypische Pferderassen
Der Nachweis der aktiven Zuchtnutzung erfolgt über die Vorlage des Deck-/Besamungs-scheins mit dem letzten Deckdatum oder einem anderen Nachweis, z.B. der Abfohlmeldung. Auf dem Deck-/Besamungsschein muss die Angabe zum Mitgliedskennzeichen „1“ und zur Eintragungsart der Stute „S1, S2, H, V“ zwingend vorhanden sein. Bei fehlenden Angaben sind diese vom Antragsteller über eine entsprechende Bescheinigung des Pferdezuchtverbandes einzureichen. Das Formblatt kann beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg angefordert werden. Zuchtstuten, die nicht das gesamte Jahr über gehalten bzw. unmittelbar ersetzt werden, sind nicht förderfähig. Zuchthengste sind bei einer Haltungsdauer von weniger als 9 Monaten nicht förderfähig, es sei denn sie wurden unmittelbar ersetzt.


Gefährdete regionaltypische Schweinerasse Schwäbisch-Hällisches Schwein
Sofern aus dem Bestandsverzeichnis klar ersichtlich ist, dass es sich bei dem Zuchttier um eine Muttersau handelt, kann auf die Angabe des 1. Wurfes verzichtet werden. Bei Tieren, deren 1. Abferkeldatum im Antragsjahr liegt (1. Wurf), ist dieses Datum gleichzeitig das Zugangsdatum. Die Berechnung der förderfähigen Muttersauen (incl. Erstlingssauen, d.h. Jungsauen, die zum ersten Mal geferkelt haben) wird anteilig der Verweildauer im Betrieb vorgenommen.


Sommerweideprämie
Der Verpflichtungsumfang bezieht sich auf alle Tiere, die der beantragten Weidegruppe (Milchvieh und/oder weibliche Rinder) gemäß HIT im vorgegebenen Weidezeitraum (1.6. bis 30.9.) zuzurechnen sind. Bei Erstkalbekühen, deren Abkalbung aufgrund einer Totgeburt nicht in HIT gemeldet wurde und die dadurch in HIT weiterhin als Rind geführt werden, ist folgende Konsequenz zu beachten: Sofern nur die Weidegruppe „Milchkühe“ beantragt wurde, wird das Tier in der EDV nicht als förderfähig erkannt, weil es in HIT nicht als Milchkuh geführt wird. Um dies zu bereinigen, kommt lediglich eine nachträgliche Korrektur in HIT in Betracht. Werden Totgeburten nachgemeldet, ist zu beachten, dass Meldeverzüge nach Cross Compliance geahndet werden. Es sollte deshalb bei Teilnahme an der Maßnahme Sommerweideprämie bei einer erstmaligen Kalbung mit Totgeburt auch diese unbedingt in HIT gemeldet werden.
Eintragungen ins Weidetagebuch-Monatsjournal: Wird die beantragte Weidegruppe auf mehreren Schlägen geweidet, sind die gleichzeitig genutzten Weideflächen bzw. -Schläge im Monatsjournal in den entsprechenden Spalten (Weideflächen/Schlag Nrn.) aufzuführen. Sofern gleichzeitig mehr als zwei Schläge beweidet werden, können im Monatsjournal von Hand weitere Spalten aufgenommen werden, in welche die Schlagnummern eingetragen werden. Der Umtrieb der Tiere innerhalb dieser Schläge ist nicht im Einzelnen zu dokumentieren. Entscheidend ist, dass alle Tiere der Weidegruppe auf einem dieser Schläge stehen.
Antragsteller, die Sommerweideprämie beantragen, die Tiere aber erst Anfang Juni auf ihren Betrieb in HIT melden, können auch nach Antragsabschluss/-registrierung in FIONA ein aktuelles Weidetagebuch ausdrucken. Die Tiere werden automatisch in den Großrechner übertragen, sofern eine Registrierung bis spätestens 13. Juni erfolgt. Nach dem 13. Juni ist das erneute Abschließen und Registrieren im FIONA-Antrag zwar möglich, Antragsänderungen danach werden jedoch nicht automatisch ins FAKT-Online übernommen. Ist der Antrag schon abgeschlossen und registriert, muss er nach dem Öffnen und Bearbeiten erneut abgeschlossen und mit dem neuen unterschriebenen komprimierten Antrag von der unteren Landwirtschaftsbehörde registriert werden.


Tiergerechte Mastschweinehaltung
Das Formblatt – Tiergerechte Mastschweinehaltung – Einstiegsstufe bzw. Premiumstufe mit Anlagen (Lageplan des Stalles, Stall- und Buchtenpläne mit Belegungszahlen sowie exemplarischer Möbilierungsplan einer Bucht) ist Bestandteil des Antrags. Eine erneute Vorlage des Formblattes nebst Anlagen ist bei einer wiederholten Antragstellung nicht erforderlich, sofern sich die Angaben vom Vorjahr nicht geändert haben.
Das in FIONA eingestellte Bestandsverzeichnis muss nicht zwingend verwendet werden. Ddas bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde für die Bewilligung vorzulegende Bestandsverzeichnis muss jedoch alle geforderten Angaben beinhalten. Bei einem geschlossenen System reicht für den Zugang an Masttieren auch die eigene Dokumentation des Landwirts aus.
Es können nur Ferkel mit einem Einstallgewicht von 30 kg (+/- 5 kg) akzeptiert werden. 35 kg stellt deshalb die Obergrenze dar. Aus dem Gesamtgewicht für eine Gruppe Ferkel ergibt sich das durchschnittliche Einstallgewicht. Während der Mast wird von einer durchschnittlichen Tageszunahme von 730 Gramm ausgegangen. Erst ab 100 kg Lebendgewicht gelten die Tiere als erzeugte Mastschweine und sind förderfähig. Bei der Umrechnung von Schlacht- auf Lebendgewicht wird eine Ausschlachtung von 80% angenommen.
 
Weitere Informationen zu den tierbezogenen FAKT-Maßnahmen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag 2016.

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