Ackerbauliche Maßnahmen in FAKT und Greening
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Das Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) des Landes Baden-Württemberg umfasst ca. 40 Einzelmaßnahmen. In der Broschüre wird auf die FAKT-Maßnahmen
- Brachebegrünung mit Blühmischungen (Maßnahmen E 2.1 und E 2.2),
- die Herbstbegrünung im Acker-/Gartenbau (Maßnahme E 1.1),
- Begrünungsmischungen im Acker/Gartenbau (E 1.2) und auf
- folgende weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtline in besonders sensiblen Gebieten in Baden-Württemberg („Wasserkulisse“)
eingegangen: Winterbegrünung (Maßnahme F 1), Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion (Maßnahme F 2), Precision Farming (als Paket, Maßnahme F 3), Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip-Till-Verfahren (auch für erosionsgefährdete Flächen, die im Erosionskataster als erosionsgefährdet „CCWasser1“ und CC Wasser2 ausgewiesen sind, Maßnahme F4) und die Freiwillige Hoftorbilanz (Maßnahme F5).
Last but not least sind Informationen zum Zwischenfruchtanbau, der in sehr vielen Betrieben zur Anerkennung als Ökologische Vorrangfläche in Frage kommt, nachzulesen. Die Broschüre ist als PDF angehängt oder im Internet unter www.ltz-augustenberg.de zu finden unter Greening und FAKT/Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening.
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