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Kükentöten

Weitere gerichtliche Schritte für ein Verbot geplant

Die nordrhein-westfälische Landesregierung probiert weiter, ein Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken zu erreichen. Die beiden Kreise Gütersloh und Paderborn wurden hierfür dazu veranlasst, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen, schreibt das Onlineportal raiffeisen.com
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Dieses hatte im Mai Urteile des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, wonach das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Revision wurde damals nicht zugelassen. Die im Rechtsstreit Unterlegenen waren zu diesem Zeitpunkt die Kreise Gütersloh und Paderborn, die zuvor auf Erlass des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig untersagt hatten und daraufhin von Brütereien verklagt worden waren.

Wie Ressortchef Johannes Remmel jetzt erklärte, bietet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mehrere Anknüpfungspunkte, die das Einlegen von Nichtzulassungsbeschwerden rechtfertigen. „Folgt das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht, dann werden wir vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen“, kündigte Remmel an. Sein Ziel sei weiterhin ein Grundsatzurteil zugunsten des Tierschutzes in Deutschland.

Gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erneuerte Remmel seinen Appell, zu handeln. Das Töten der Tiere habe in der Politik und der Gesellschaft keine Akzeptanz. Dennoch verstecke sich das Agrarressort „hinter wohlfeilen, teuren und langwierigen Forschungsvorhaben“, so Remmel. Dabei hätten die Gerichte schon mehrfach darauf hingewiesen, dass im Tierschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage dafür fehle, damit die Länder mehr Tierschutz durchsetzen könnten. Zudem liege dem Bundestag inzwischen eine entsprechende Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die Nordrhein-Westfalen im vorigen Jahr in den Bundesrat eingebracht habe.
 

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