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Ökolandbau

Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration

Ebergeruch tritt bei fünf bis zehn Prozent der Eber nach der Geschlechtsreife auf und wird von den meisten Menschen als unangenehm empfunden. Um diesen Geruch im Fleisch zu vermeiden, werden männliche Mastferkel in Deutschland kastriert – meist ohne Betäubung. Diese Prozedur ist für die Ferkel sehr schmerzhaft. Der Gesetzgeber verbietet daher ab 1.1.2019 das Kastrieren von männlichen Ferkeln ohne Betäubung. In anderen Ländern Europas wie der Schweiz oder Norwegen ist die betäubungslose Kastration bereits verboten.
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Auch in der ökologischen Schweinehaltung darf bislang ohne Betäubung kastriert werden. Eine Ausnahme bilden Bioland-Betriebe, für die eine Betäubung seit 2011 verpflichtend ist. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schreiben seit 2012 zwar vor, dass nicht mehr "ohne Betäubung und/oder Verabreichung von Schmerzmitteln kastriert werden" darf. Im Klartext heißt das jedoch nur, dass ein Schmerzmittel verabreicht werden muss. Eine Betäubung der Ferkel ist nicht explizit gefordert. Die Biobranche ist sich einig, dass diese Regelung den Ansprüchen an eine tiergerechte, ökologische Haltung nicht gerecht wird und prüft daher gerade, wie sich alternative Kastrationsverfahren in den ökologischen Produktionsprozess integrieren lassen. Es gibt verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration, die für den Ökolandbau infrage kommen. "Einige Verfahren, wie die Betäubung durch Injektion oder Gas werden bereits schon freiwillig in vielen Biobetrieben eingesetzt", erklärt Christian Wucherpfennig, Ökoberater von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Methoden wie die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die Ebermast sind dagegen noch nicht so stark in der Praxis verankert und werden gerade auf ihre Eignung unter ökologischen Bedingungen geprüft. Es gebe dazu aber schon vielversprechende Untersuchungsergebnisse, so Wucherpfennig.
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