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Ferkelkastration

BMEL fordert Bekenntnis zu allen Alternativen

Welche Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration kommen aktuell zum Einsatz? Darüber informierte sich Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, auf einem hierfür initiierten "Runden Tisch Ferkelkastration“. Es sei positiv, dass die Umstellung gut angelaufen sei, sagte die Ministerin. Sie erwarte ein klares Bekenntnis von Landwirtschaft, Fleischwirt-schaft und Handel, für alle Alternativen offen zu sein. Der mittlerweile fünfte "Runde Tisch" fand als Online-Konferenz statt.

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MS Schippers
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Teilntehmende waren unter anderem Vertreter der Landwirtschaft,  Fleischwirt-schaft, des Veterinärbereichs, Tierschutzes und des Lebensmitteleinzelhandels.

„Seit Beginn des Jahres ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Eine vollständige Schmerzausschaltung muss garantiert sein. Ferkel können nur noch unter Vollnarkose kastriert werden. Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz. Für die Tierhalter bedeutet das einen höheren Aufwand und Investitionen. Deshalb habe ich Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel frühzeitig eingebunden und aufgefordert, auf die alternativen Verfahren umzustellen. Als Ministerium haben wir geliefert: Wir haben das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt und die Anschaffung von Narkosegeräten mit Millionenbeträgen gefördert. Von den Beteiligten der Wertschöpfungskette erwarte ich nun Offenheit für alle Alternativen“, machte Klöckner auf der virtuellen Konferenz deutlich.

Zur betäubungslosen Ferkelkastration bestehen drei rechtskonforme Alternativen:

1. die Jungebermast,

2. die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration),

3. die Kastration unter Vollnarkose.

Das BMEL, so Klöckner, habe die Wirtschaft mehrfach und frühzeitig vor Inkrafttreten des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration aufgefordert, die bestehenden Alternativen und die Übergangszeit für deren Anwendung in der Praxis zu nutzen. Dabei bedürfe es einer positiven und offenen Herangehens-weise.

Unterstützung durch das BMEL

Um Wettbewerbsnachteile durch die strengeren Vorgaben zu verhindern, unterstützt das BMEL die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration. Ein Beispiel von vielen ist die Ferkel-betäubungssachkundeverordnung, die seit Januar 2020 in Kraft ist. Damit sei der Grundstein gelegt worden, mit dem es Landwirten ermöglicht werde, die Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration selbst durchzuführen. Voraussetzung ist – aus Tierschutzgründen – der Nachweis der entsprechenden theoretischen sowie praktischen Sachkunde. Weitere Unterstützungsmaßnahmen folgten:

Staatliche Förderung der Narkosegeräte

Mit Ablauf der Auszahlungsfrist (15. Oktober 2020) lagen knapp 2700 vollständige Auszahlungsanträge vor, die alle bis Ende 2020 bearbeitet, bewilligt und ausgezahlt worden seien, so Klöckner. Die Anträge umfassten ein Volumen von rund 13,5 Millionen Euro. Damit hätten etwa 40 Prozent der Sauenhalter diese Förderung in Anspruch genommen.

Informationsveranstaltungen für Landwirte

Insgesamt wurden im Jahr 2020 im gesamten Bundesgebiet 99 Informationsveranstaltungen (coronakonform) über die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration durchgeführt. An diesen Veranstaltungen haben knapp 2900 Teilnehmer teilgenommen. Die Veranstaltungen wurden vom BMEL mit über zwei Millionen Euro gefördert worden

Aufklärungskampagne über Alternativmethoden

Das BMEL informiert Verbraucher über die Thematik der betäubungslosen Ferkelkastration und die Alternativverfahren. Hierzu wurde unter anderem eine Begleitbroschüre erarbeitet. Ergänzt wird sie durch einen Internetbeitrag auf der BMEL-Webseite. Sorgenkind scheint dabei nach wie vor die Immunokastration zu sein, die nach Auffassung des BMEL als ein nicht-chirurgischer Eingriff besonders unterstützenswert sei. Das sei, so Klöckner, auch schon beim letzten Gespräch thematisiert und die damalige nicht flächendeckende Akzeptanz der Immunokastration in Deutschland diskutiert worden.

Im Laufe des vergangenen Jahres habe sich das BMEL wiederholt bei der europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass auch die Immunokastration im ökologischen Landbau angewendet werden könne. Nach einer erneuten Prüfung bleibe die Europäische Kommission jedoch bei ihrer Einschätzung, dass sie die Anwendung der Immunokastration im Ökolandbau nicht mit den EU-Vor-schriften für die ökologische Produktion für vereinbar hält. "Die Europäische Kommission hält an ihrer Rechtsauffassung fest und zeigt leider bisher keinen Weg auf, wie ökologisch wirtschaftenden Betriebe zum jetzigen Zeitpunkt die Immunokastration anwenden könnten", erläuterte die Ministerin. Positiv sei, dass das „100.000-Improvac-Eber-Projekt“, mit dem das Ministerium die wissenschaftliche Begleitung fördert, mittlerweile zu einem „500.000-Improvac-Eber-Projekt“ geworden ist.

Die Kastration unter Lokalanästhesie ist dabei nach jetzigem Kenntnisstand nicht gesetzeskonform: Die lokale Betäubung bewirke – im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran – nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerz-ausschaltung. Die effektive Schmerzausschaltung ist aber seit dem 1. Januar 2021 zwingende gesetzliche Voraussetzung. Ausnahmen im Hinblick auf eine Aussetzung des Tierschutzgesetzes (Anwendung von Lokalanästhetika durch den Tierarzt, bis wissenschaftliche Studien abgeschlossen sind), die teilweise gefordert werden, sieht das Gesetz hierfür nicht vor.

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