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Milchmarkt

Milchsonderbeihilfe

Der Deutsche Bauernverband (DBV) informiert über die Milchsonderbeihilfe. Es ist darin die Umsetzung des nationalen Hilfsprogramms für Milchbauern zu erkennen.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen für Milchbauern zur Verfügung gestellt, mit denen die derzeit erkennbaren Details für die nationale Milchsonderbeihilfe beschrieben werden. Diese wird voraussichtlich von Februar bis April 2017 in die Umsetzung kommen, wenn der Bundesrat am 16. Dezember 2016 die dafür nötigen Beschlüsse fasst. Auf Grund des vorgesehenen äußerst ambitionierten Zeitplans informiert der DBV schon heute über die derzeit erkennbaren Details des Programmes, um interessierten Landwirten eine fristgerechte Antragstellung zu erleichtern.

Ab Beginn des neuen Jahres werden Landwirte voraussichtlich bis zum 16. Januar 2017 die Möglichkeit erhalten, einen Beihilfeantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu stellen. Milchbauern, die im Zeitraum von Februar bis April 2017 ihre Milchanlieferung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nicht steigern, erhalten vollen Zugang zur Beihilfe.

Der DBV begrüßt, dass die Europäische Union und der Bund insgesamt 116 Millionen für ein Programm zur Unterstützung der deutschen Milchproduzenten zur Verfügung gestellt haben.

Die Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bauernverband.de/nationale-massnahmen-milch.

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