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Bundeslandwirtschaftsministerium

Ferkelkastration: Welche Alternativen kommen in Frage?

Ab Januar 2019 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten. Dies hat der Bundestag 2013 mit der Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Bundesregierung dem Bundestag spätestens bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration erstattet. Diesen Zwischenbericht hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun vorgelegt.
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Das BMEL fasst die Ergebnisse folgendermaßen in Kürze zusammen:

- Die Durchführung des Eingriffs unter Narkose, die Immunokastration und die Jungebermast sind vor dem Hintergrund des Tierschutzes, der Arzneimittel-sicherheit und des Verbraucherschutzes geeignet, die Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration abzulösen.

- Um eine problemlose Umstellung zu gewährleisten und um größtmögliche Flexibilität zu erhalten, ist es wichtig, dass alle drei Alternativen auf allen Stufen der Lebensmittelkette gleichberechtigt Akzeptanz finden.

- Teilweise wird in der Branche der Bedarf gesehen, weitere Alternativen zu entwickeln - besonders solche, die der Landwirt selber durchführen kann, die möglichst wenig Veränderungen an der bisher üblichen Praxis erfordern und möglichst keine oder nur geringe Mehrkosten verursachen. Sollten sich Ansätze abzeichnen, die den Erfordernissen des Tierschutzes, der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes Rechnung tragen, ist die Bundesregierung bereit, die Entwicklung solcher Verfahren zu unterstützen.

Insgesamt waren die Kostenannahmen, vor deren Hintergrund die Neuregelung beschlossen wurde, eher über- als unterschätzt. Das gilt besonders für die Immunokastration und die Jungebermast.
 

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