EU prüft geplante Übernahme von Monsanto durch Bayer
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Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Saatgut und Pestizide sind für Landwirte und letztlich auch für die Verbraucher von entscheidender Bedeutung. Wir müssen auf diesen Märkten einen wirksamen Wettbewerb sicherstellen, sodass Landwirte Zugang zu innovativen Produkten und einer besseren Qualität haben und Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen kaufen. Gleichzeitig müssen wir ein Umfeld wahren, in dem Unternehmen innovativ tätig sind und in verbesserte Produkte investieren.“
Die geplante Übernahme von Monsanto (USA) durch Bayer (Deutschland) würde das weltweit größte integrierte Pestizid- und Saatgut-Unternehmen schaffen. Dadurch kämen zwei Wettbewerber mit führenden Portfolios bei Totalherbiziden, Saatgut und agronomischen Merkmalen sowie in der digitalen Landwirtschaft zusammen. Beide Unternehmen arbeiten an neuen Produkten in diesen Bereichen. Darüber hinaus würde der Zusammenschluss in weltweit bereits konzentrierten Branchen stattfinden, wie die jüngsten Zusammenschlüsse von Dow und Dupont sowie Syngenta und ChemChina gezeigt haben, bei denen die Kommission mit Blick auf den Wettbewerbsschutz von Landwirten und Verbrauchern intervenierte.
Vorläufige Bedenken der Kommission
Die Kommission hat vorläufige Bedenken dahingehend, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf einer Reihe unterschiedlicher Märkte einschränken könnte, was zu höheren Preisen, einer geringeren Qualität, weniger Auswahl und geringerer Innovation führen würde. Die erste Marktuntersuchung führte zu vorläufigen Bedenken in den Bereichen:
- Pestizide: Das von Monsanto vertriebene Pestizid Glyphosat ist das in Europa am meisten verkaufte Totalherbizid. Bayer stellt Glufosinatammonium her, ebenfalls ein Totalherbizid und eines der wenigen Alternativen zu Glyphosat. Nach der vorläufigen Untersuchung der Kommission handelt es sich bei Monsanto und Bayer um zwei einer begrenzten Zahl von Wettbewerbern in diesem Bereich, die in der Lage sind, neue Wirkstoffe zu entdecken und neue Formeln zu entwickeln, einschließlich zur Bekämpfung der wachsenden Unkrautresistenz gegen etablierte Produkte.
- Saatgut: Sowohl Bayer als auch Monsanto entwickeln Gemüsesaatgut. Die erste Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass die beteiligten Unternehmen gemeinsam über hohe Marktanteile bei einer Reihe von Gemüsesaatgut verfügen und einige ihrer Produkte in direktem Wettbewerb miteinander stehen.
Bayer und Monsanto sind ebenfalls auf dem Gebiet der Pflanzenzucht und der Zulassung von Saatgut für mehrere Feldkulturen tätig. Monsanto ist bei Rapssamen in Europa führend. Bayer hat weltweit den höchsten Marktanteil bei Rapssamen und ist damit einer der wenigen Marktteilnehmer, die auf diesem Markt einen intensiven Wettbewerb führen können. Darüber hinaus sind beide Unternehmen wichtige Lizenzgeber für Baumwollsaat für ihre Wettbewerber in Europa. Beide investieren ebenfalls in Forschungs- und Innovationsprogramme für Weizen.
- Agronomische Merkmale: Bei einem agronomischen Merkmal handelt es sich um ein Charakteristikum einer Pflanze, wie Größe, Herbizid-Resistenz und Insekten- oder Krankheitsresistenz, das in Laboren entwickelt und bei verschiedenen Pflanzenarten eingeführt werden kann. Nach der vorläufigen Untersuchung der Kommission hat Monsanto auf mehreren Märkten für agronomische Merkmale weltweit eine vorherrschende Stellung. Bayer ist einer der wenigen Wettbewerber von Monsanto auf bestimmten Märkten für agronomische Merkmale und hat insbesondere alternative Herbizid-Resistenz-Merkmale zu den Monsanto-Produkten entwickelt. Die Kommission wird vor allem prüfen, ob der Zusammenschluss zu einer Einschränkung des Wettbewerbs auf diesen Märkten führen könnte, und dabei die bestehenden Verbindungen zwischen den wenigen weltweit tätigen Wettbewerbern über den Austausch von Lizenzen und die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung unter die Lupe nehmen.
Der Zusammenschluss wurde bei der Kommission am 30. Juni 2017 angemeldet. Die
Kommission hat nun 90 Arbeitstage (d. h. bis zum 8. Januar 2018), um einen Beschluss zu erlassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung lässt keine Schlüsse auf deren Ergebnis zu.




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