Keine Schonzeit mehr für Wildschweine
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Durch die ganzjährige Bejagung sollen die Bestände ausgedünnt und so das Risiko der Einschleppung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest minimiert werden.
Weiter darf Gras, Heu oder Stroh, dass in einem gefährdeten Gebiet gewonnen wurde, nicht bei Schweinen verwendet werden.
Darüber hinaus gilt, dass aus einem gefährdeten Gebiet oder einer Pufferzone, in der bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde, keine Schweine, frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse mitgeführt, eingeführt oder ausgeführt werden dürfen. Transportfahrzeuge müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden, wenn sie aus einem gefährdeten Gebiet kommen.
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