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Ausgleichszulage und FAKT

Änderungen im MEPL genehmigt

Zum 1. Januar 2019 können die Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen (bisher „benachteiligte Agrarzone“ oder „benachteiligte Gebiete“) und die daraus erforderlichen Anpassungen bei der Kulisse der Berggebiete sowie die neue Prämienstruktur des Förderprogramms „Ausgleichszulage Landwirtschaft für benachteiligte Gebiete“ (AZL) wie geplant in Kraft treten. Das kündigte Landwirtschaftsminister Peter Hauk, am 3. August 2018 in Stuttgart an.

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Damit, so Hauk, habe die EU-Kommission den dritten Änderungsantrag zum „Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020“ (MEPL III) genehmigt.

Stärkung der biologischen Vielfalt

Weitere Änderungen würden die Neueinführung der Maßnahme "Blüh-, Brut - und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)" im Rahmen des "Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl" (FAKT) sowie die Erhöhung der einzelbetrieblichen Teilnahmebegrenzung bei der Maßnahme "Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne ÖVF-Anrechnung"‚ von bislang fünf Hektar auf künftig sieben Hektar betreffen. "Diese Programmerweiterungen sind auch Bestandteil des Sonderprogramms des Landes zur Stärkung des der Biologischen Vielfalt", erklärte Hauk.

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 - 2020 (MEPL III) ist das von der EU genehmigte Förderdokument, mit dem in Baden-Württemberg die 2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt wird. Insgesamt stehen für die 13 Förderprogramme im siebenjährigen Förderzeitraum 710 Millionen Euro EU-Mittel aus dem ELER-Fonds und 1,1 Milliarden Euro nationale Mittel zur Verfügung.

Aufteilung in der Zweiten Säule

Rund 55 Prozent des Volumens werden an landwirtschaftliche Betriebe für deren Leistungen im Umwelt- und Naturschutz, bei der Biodiversität und beim Tierwohl im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ausgezahlt. Weitere Förderprogramme unterstützen die Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum, waldwirtschaftliche Maßnahmen sowie das Regionalentwicklungsprogramm LEADER.

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