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Schutz vor Schweinepest

Land unterstützt die Jäger

„Teil unseres 12-Punkte-Maßnahmenkatalogs zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest ist es, die Schwarzwildbestände im Land spürbar zu reduzieren. Dabei unterstützen wir die Jägerschaft. Das Land wird Revierausstattungen für den Jagdbetrieb, Dienstleistungen bei den Bewegungsjagden und qualifizierte Beratungsleistungen fördern.“ Das sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Dienstag den 27. November 2018 in Stuttgart.

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Im Zuge der Bewegungsjagden auf Schwarzwild sollen zudem Hundeführer mit ihren Stöberhunden als auch anerkannte Nachsuchengespanne für ihren Einsatz finanziell unterstützt werden. Investitionen im Bereich der gesamten Wildbretverarbeitungskette sollen ebenfalls vom Land gefördert werden. Die hierfür erforderliche Verwaltungsvorschrift befindet sich nach Aussage des Ministers in der Endabstimmung.

„Um eine baldmögliche Unterstützung der Jägerschaft zu gewährleisten, haben wir für die diesjährige Drückjagdsaison ein vorgezogenes Antrags- und Registrierungsverfahren eingerichtet. In dieser ersten Runde können Hundeführer und Nachsuchenführer ihre Einsätze bei Bewegungsjagden sowie Jagdausübungsberechtigte den Einsatz von Treibern und anderen Hilfspersonen bei Bewegungsjagden beantragen“, erklärte Hauk. Für Einsätze bei Bewegungsjagden auf Schwarzwild sollten sich Interessierte jetzt registrieren, damit die nachfolgend geleisteten Einsätze vom Land finanziell honoriert werden können. Informationen zum elektronischen Antrags- und Registrierungsverfahren gibt es im Internet unter www.landwirtschaft-bw.de/jagdfoerderung.

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