Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Blauzungenkrankheit

Deutsche Zuchtverbände sensibilisiert

Seit den Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in Nachbarländern wie Frankreich, Österreich oder der Schweiz sind die deutschen Zuchtverbände für einen erneuten Ausbruch der Krankheit im eigenen Land sensibilisiert.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Der Serotyp 8 zirkuliert in Frankreich seit August 2015. Das Bundesagrarministerium (BMEL) hat am 12. Dezember 2018 mitgeteilt, dass ein Fall der Blauzungenkrankheit dieses Serotyps in Baden-Württemberg amtlich zur Kenntnis gelangt ist. Damit ist der Freiheitsstatus Deutschlands aufgehoben.

Die Verbringung von Rindern aus dem betroffenen Gebiet ist möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Rinder gegen den entsprechenden Serotyp geimpft oder zuvor nach den Vorgaben der EU-Verordnung untersucht worden sind. „Obwohl wir den Umgang mit der Blauzungenkrankheit kennen, müssen wir uns an neue Bedingungen wieder gewöhnen.“ erläutert Dr. Bianca Lind, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e. V. (BRS).

Ausbreitung des Erregers befürchtet

Derzeit ist die Impfung eine probate Möglichkeit, den innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Handel sowie den Drittlandexport aufrecht zu erhalten. Das sollten auch Tierhalter abwägen, deren Betriebe in bisher nicht betroffenen Gebieten liegen, da eine Ausbreitung des Erregers nicht ausgeschlossen werden kann. Innerhalb der EU werden geimpfte Tiere nicht diskriminiert. Noch nicht geklärt ist, ob Kälber geimpfter Tiere zumindest innerstaatlich aus Restriktionszonen in freie Gebiete verbracht werden dürfen und ob ein solches Vorgehen mit wichtigen Abnehmerländern für Kälber in Form bilateraler Abkommen zur Anwendung kommt.

„In den Jahren 2006 bis 2012 waren die Niederlande als der Haupthandelspartner für männliche Kälber ebenfalls von der Blauzungenkrankheit betroffen“, merkt Bianca Lind an, „so dass keine Handelsrestriktionen zum Tragen kamen“. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall. Die Branche benötigt Hilfestellung von Bund und Ländern, damit alle gemeinsam daran arbeiten, dass sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet und die Auswirkungen auf den Handel kalkulierbar bleiben.

Deutschland war in den Jahren 2006 bis 2012 von der Blauzungenkrankheit betroffen. Seit 2012 bis Dezember 2018 galt Deutschland offiziell frei von dieser Tierseuche. Es ist davon auszugehen, dass der erneute Ausbruch den Handel im In- und Ausland in den nächsten Jahren beeinflussen wird.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.