Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Blauzungenkrankheit

Verbringen von empfänglichen Tieren innerhalb des gesamten Sperrgebietes

Das Verbringen von empfänglichen Tieren innerhalb des gesamten Sperrgebietes wird erlaubt, erklärt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Eine neue Tierhaltererklärung für geimpfte Schafe und Ziegen liegt vor.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die vom derzeitigen BTV-8-Sperrgebiet betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen haben vereinbart, dass mit der vorliegenden Tierhaltererklärung Sperrgebiet ein Verbringen von empfänglichen Tieren Bundesland-unabhängig innerhalb des gesamten Sperrgebietes erlaubt ist. Die Tierhaltererklärung wurde dementsprechend angepasst („Verbringen innerhalb des Sperrgebietes“).

Tierhaltererklärung für Schafe und Ziegen

Gleichzeitig wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen, eine weitere Tierhaltererklärung für Schafe und Ziegen mit gültigem Impfschutz gegen BTV-8 zu generieren. Die Impfung von Einzeltieren ist hier im Gegensatz zu Rindern nicht aus HIT erkennbar, da bei kleinen Wiederkäuern nur Bestandsimpfungen eingegeben werden können. Mittels Tierhaltererklärung wird nun die gültige Impfung der zu verbringenden Tiere gegen BTV-8 dokumentiert, um ein innerstaatliches Verbringen außerhalb des Sperrgebietes zu ermöglichen.

Downloads:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.