Verbringen von empfänglichen Tieren innerhalb des gesamten Sperrgebietes
Das Verbringen von empfänglichen Tieren innerhalb des gesamten Sperrgebietes wird erlaubt, erklärt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Eine neue Tierhaltererklärung für geimpfte Schafe und Ziegen liegt vor.
- Veröffentlicht am
Die vom derzeitigen BTV-8-Sperrgebiet betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen haben vereinbart, dass mit der vorliegenden Tierhaltererklärung Sperrgebiet ein Verbringen von empfänglichen Tieren Bundesland-unabhängig innerhalb des gesamten Sperrgebietes erlaubt ist. Die Tierhaltererklärung wurde dementsprechend angepasst („Verbringen innerhalb des Sperrgebietes“).
Tierhaltererklärung für Schafe und Ziegen
Gleichzeitig wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen, eine weitere Tierhaltererklärung für Schafe und Ziegen mit gültigem Impfschutz gegen BTV-8 zu generieren. Die Impfung von Einzeltieren ist hier im Gegensatz zu Rindern nicht aus HIT erkennbar, da bei kleinen Wiederkäuern nur Bestandsimpfungen eingegeben werden können. Mittels Tierhaltererklärung wird nun die gültige Impfung der zu verbringenden Tiere gegen BTV-8 dokumentiert, um ein innerstaatliches Verbringen außerhalb des Sperrgebietes zu ermöglichen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.