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Klöckner stellt Kriterien vor

Staatliches Tierwohlkennzeichen für Schweine

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am Mittwoch, 6. Februar 2019 vorgestellt, welche Kriterien der Verordnungsentwurf für das geplante staatliche Tierwohlkennzeichen für Schweine enthalten wird. Die Kriterien aller drei Stufen des Kennzeichens würden über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

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BMEL
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Ziel des staatlichen Tierwohlkennzeichens ist es nach den Worten der Ministerin, dem Verbraucher sichtbar zu machen, bei welchen Produkten höhere als die gesetzlichen Standards eingehalten wurden. So werde ein Mehr an Tierwohl erzeugt.

Kriterien und Eckpunkte des Tierwohlkennzeichens

Wie Klöckner ausführte, hat das staatliche Tierwohlkennzeichen drei Stufen, um die Vermarktungschancen zu optimieren. Die Kriterien aller Stufen gingen über die Anforderungen des gesetzlichen Mindeststandards hinaus.

Die geplanten Kriterien des staatlichen Tierwohlkennzeichens für die Schweinehaltung umfassen nachfolgende Punkte:

  1. Platz
  2. Raufutter und Beschäftigung
  3. Buchtenstrukturierung
  4. Nestbaumaterial
  5. Säugephase
  6. Schwanzkupieren
  7. Ferkelkastration
  8. Tränkewasser
  9. Eigenkontrolle mit Stallklima- und Tränkwassercheck
  10. Tierschutzfortbildung
  11. Tiergesundheitsbenchmarking
  12. Transport zum Schlachthof
  13. Schlachtung

Weitere Eckpunkte sollen für das geplante Kennzeichen gelten:

  • freiwillige Teilnahme, aber verbindliche Einhaltung der Kriterien,
  • umfassende Einbindung aller Vermarktungswege für Fleisch und Fleischerzeugnisse (verarbeitete Produkte),
  • breite Beteiligung der ganzen Kette (u. a. Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Verarbeiter),
  • Mitnahme einer großen Anzahl von Landwirten, die mehr für das Tierwohl tun wollen,
  • staatliche Förderung zur Erreichung dieser Ziele.

Der weitere Zeitplan

Im Koalitionsvertrag ist die Tierwohl-Kennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart, so die Ministerin. Das BMEL habe die Notifizierung des Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines dreistufigen Tierwohlkennzeichens Mitte Januar 2019 eingeleitet. Kriterien wurden zunächst für Schweine erarbeitet, weitere Nutztierarten sollen folgen.

Der Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hermann Onko Aeikens, hatte Anfang Januar 2019 Vertreter der Tierhalter, der Verbraucher, des Tierschutzes und des Handels eingeladen und mit diesen beteiligten Akteuren die Kriterien erörtert. Alle Akteure sollen den weiteren Prozess begleiten.

Der Aufbau eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sei ein komplexer Prozess, bei dem viele Aspekte zu berücksichtigen sind, erklärte Klöckner bei der Vorstellung der Kriterien. Die große Herausforderung liege darin, einen breiten Konsens zwischen den Beteiligten zu erreichen, um eine möglichst hohe Beteiligung in der Wertschöpfungskette sicher zu stellen. Nur dann könne das Kennzeichen die angestrebte hohe Marktrelevanz erreichen. Es liege in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Interessenvertreter dabei unterschiedliche Positionen vertreten. Zudem müsse, unter Beteiligung der Wirtschaft, sichergestellt werden, dass die Landwirte die entstehenden Mehrkosten ausgleichen können. Hier spiele die Förderung von Investitionen - auch mit Blick auf bauliche Maßnahmen - eine wichtige Rolle.

Verbraucherwunsch und Vermarktungschance

Nach Aussage der Ministerin zeigen die Ergebnisse des BMEL-Ernährungsreports 2019: Ein Großteil der Verbraucher wünsche sich eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung (81 Prozent). Mit der Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens werde diesen Wünschen Rechnung getragen. Eine staatliche Kennzeichnung in der geplanten Form versetze die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage, Produkte, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten wurden, zu erkennen und dies in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. Ein Tierwohlkennzeichen eröffne aber auch Landwirten gute Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu stabilisieren.

Hintergrund

Das Kennzeichen wird auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien und praktischer Erfahrungen, beispielsweise aus der Brancheninitiative Tierwohl und mit vorhandenen Labels, erarbeitet. In den Arbeitsprozess sind Vertreter aus Wissenschaft, von Branchenverbänden sowie von Tierschutz- und Verbraucherschutzverbänden einbezogen. Die Kriterien werden in einer Rechtsverordnung festgelegt, die ein Verordnungsverfahren unter Einbeziehung des Bundestages durchlaufen wird.

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