Warum für die Kommunalwahlen kandidieren?
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BWagrar-Interview mit Karl-Ulrich Templ
Warum für die Kommunalwahlen kandidieren?
Karl-Ulrich Templ ist stellvertretender Direktor der Landeszentrale für politische Bil-dung Baden-Württemberg (lpb) in Stuttgart und leitet dort die Abteilung Medien und Methoden. Er erklärt gegenüber BWagrar, welche Voraussetzungen und Fristen bei der Kandidatur für die Kommunalwahlen zu beachten sind. Diese finden zeitgleich statt mit der Europawahl am Sonntag, dem 26. Mai 2019.
BWagrar: Herr Templ, warum sollten Landwirtinnen und Landwirte – wie Mitbürger aus anderen Berufen und Branchen – für die Kommunalwahlen kandidieren?
Templ: Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Kommunalpolitik können Bürgerinnen und Bürger hautnah erleben. Sie können sich einbringen und mitgestalten. Die beste Möglichkeit mitzugestalten, ist die Wahl des Gemeinderates. Dort sollten alle Bevölkerungsgruppen und Frauen wie Männer vertreten sein, damit auch ihre Interessen bei den Entscheidungen berücksichtigt werden.
„Es kommt darauf an, dass die Landwirtschaft in den kommunalen Gremien kompetent vertreten ist.“
Die öffentlich-gesellschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft ist gerade in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sehr groß. Die Anforderungen an Landwirte sind gewachsen. Die Frage danach, auf welche Art und Weise Lebensmittel produ-ziert werden, wird für die gesamte Bevölkerung immer wichtiger. Deshalb kommt es darauf an, dass die Landwirtschaft in den kommunalen Gremien wie Gemeinderat und Kreistag kompetent vertreten ist.
BWagrar: Noch besteht Gelegenheit, sich für die Kommunalwahl aufstellen zu lassen. Welche Voraussetzungen und Fristen bestehen?
Templ: Die Listen für die bevorstehende Kommunalwahl können bis zum 28. März 2019 eingereicht werden. Noch immer suchen die etablierten Parteien und Wählerveinigungen kompetente Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Voraussetzungen für eine Kandidatur sind nicht sehr groß:
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes verfügen.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Bewerben kann man sich auf den Listen von bestehenden Parteien oder Wählervereinigungen oder man gründet selbst eine neue Liste.
BWagrar: Was ist zu tun, um sich auf dem Stimmzettel als Kandidat/in wiederzufinden?
Templ: Eine engagierte Vorstellung bei der Nominierungsversammlung ist natürlich wichtig. Die Aufstellung der Bewerber erfolgt immer nach demokratischen Spielregeln.
Will man mit einer neuen Liste kandidieren, muss man sich beeilen, um die für die Bewerbung notwendigen Unterstützerunterschriften noch zu bekommen. Viele sind das allerdings nicht. In Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern sind zum Beispiel 20 Unterstützer gefordert.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg finden Sie auf www.kommunalwahl-bw.de und www.lpb-bw.de.
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