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Schäden in der Forstwirtschaft

Spitzentreffen Wald

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Auftrag von Bundesministerin Julia Klöckner in den vergangenen Wochen erfasst, wie hoch die durch Extremwetterereignisse entstandenen Schäden in der Forstwirtschaft sind.

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Das Aufkommen an Kalamitätsholz in 2018 beträgt rund 32,4 Millionen Kubikmeter. Für 2019 wird mit weiteren 35 Millionen Kubikmeter Kalamitätsholz gerechnet. Hinzu kommt der Schaden an vertrockneten Kulturen und Pflanzungen, die sich nach den jüngsten Meldungen auf über 110.000 Hektar addieren. Weitere finanzielle Belastungen für die Forstbetriebe entstehen unter anderem durch Marktstörungen. Nach Angaben der Länder sind alle Schätzungen derzeit mit großer Unsicherheit behaftet. Insbesondere die kommende Witterung hat entscheidenden Einfluss auf das weitere Schadensgeschehen.

Das BMEL hat in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen die bestehenden steuerlichen Erleichterungen für das Steuerjahr 2018 durch eine Billigkeitsregelung für besonders betroffene Forstbetriebe erweitert.

Haushaltsanpassung

Zugleich hat das BMEL auch bereits in seinem Haushalt Vorsorge getroffen, um die Bewältigung der Extremwetterfolgen im Wald finanziell stärker unterstützen zu können. Der Deutsche Bundestag hat für den Haushalt 2019 beschlossen, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt 25 Millionen Euro zu verstärken. Damit kann die für 2019 neu vom Bund in die GAK eingebrachte Maßnahmengruppe „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ zusätzlich in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden. Zusammen mit den Kofinanzierungsmitteln der Länder resultieren hieraus Mittel zur Durchführung dieser Maßnahmen in Höhe von insgesamt 8,3 Millionen Euro pro Jahr, bzw. 41,7 Millionen Euro bis 2023. Gefördert werden können damit unter anderem Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen sowie die Wiederaufforstung.

Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2020 wird das BMEL auf Basis der vorhandenen Schadensmeldungen sich dafür einsetzen, den zweckgebundenen Betrag für Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald anzuheben.

Länder können Umschichtungen vornehmen

Ausdrücklich weist Bundesministerin Julia Klöckner darauf hin, dass es für alle Länder möglich ist, innerhalb der regulären GAK Umschichtungen zu Gunsten der Maßnahmengruppe „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ vorzunehmen. Einige Bundesländer haben in der Vergangenheit nicht alle ihre GAK-Bundesmittel abgerufen. Diese Mittel können für den Forst umgeschichtet werden. Diese Umschichtungen können selbständig von den Ländern vorgenommen werden, ohne die vorherige Zustimmung des Bundes einzuholen. Diese Möglichkeit, umzuschichten, muss nicht auf die bisher für forstliche Maßnahmen eingeplanten Mittel begrenzt bleiben.

Bundesministerin Julia Klöckner wird zudem im Herbst dieses Jahres veranlassen, dass nicht genutzte GAK-Bundesmittel für 2019 auch zwischen den Ländern zu Gunsten derjenigen Länder umgeschichtet werden, die Mehrbedarf für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Extremwetterereignisse im Wald haben.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Maßnahmen und der Handlungsoptionen im Rahmen der GAK können die Länder auf die derzeitige Schadenslage reagieren. Das BMEL wird das Schadensgeschehen gemeinsam mit den Ländern weiter beobachten und bei Bedarf zusätzliche finanzielle Optionen prüfen.

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