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Aktionsplan Kupierverzicht wirft Fragen bei Schweinehaltern auf

 „Wie setze ich den Aktionsplan Kupierverzicht in meinem Betrieb um?“ lautete der Titel des Online-Seminars am Donnerstag vergangener Woche, dass sich zahlreiche Teilnehmer nicht entgehen lassen wollten. Schließlich brennt das Thema Schweinehaltern unter den Nägeln, seit die Agrarministerkonferenz im vergangenen Jahr beschlossen hat, dass Schweinehalter, die auch nach dem Stichtag 1. Juli 2019  Tiere mit kupierten Schwänzen halten wollen, fortan verpflichtet sind eine gültige Tierhalter-Erklärung vorzulegen.

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LSZ Boxberg
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Diese Tierhalter-Erklärung beinhaltet eine zuvor durchgeführte Risikoanalyse (Punkt 1) auf dem Betrieb sowie den Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens im eigenen Betrieb (Punkt 2a) beziehungsweise des Nachweises der Unerlässlichkeit durch den Fremdbetrieb (Punkt 2b). Unter Punkt 3 kann zudem der Einstieg in den Kupierverzicht dokumentiert werden.

Zu Tierhalter-Erklärung, Risikoanalyse, dem Handel mit Ferkeln, aber auch den Gründen für die gefürchtete Verhaltensauffälligkeit hatten die Teilnehmer der Online-Veranstaltung zahlreiche Fragen an Andrea Scholz. Die Referentin am Bildungs- und Wissenszentrum (LSZ) Boxberg hat sich von Beginn an intensiv mit Fragen zum Aktionsplan auseinandergesetzt. Hier die wichtigsten Fragen und ihre Antworten:

Frage: Kann man in der Tierhalter-Erklärung die Punkte 2a und 2b gleichzeitig ankreuzen?

Antwort: Ja, das ist möglich und wird auch häufig zutreffen.

Frage: Wenn man schon jetzt 90 Prozent unkupierte Tiere hält, muss man dann trotzdem Punkt 3 in der Tierhalter-Erklärung ankreuzen?

Antwort: Ja, denn dann wähle ich den Einstieg in den Kupierverzicht - auch wenn schon 90 Prozent der Tiere unkupiert sind.

Frage: Wie sieht beim Einstieg in den Kupierverzicht die schrittweise Erhöhung von Schweinen mit unkupierten Schwänzen aus?

Antwort: Der Landwirt kann in den nächsten zwei Jahren selbst entscheiden, wie schnell er die Anzahl an Schweinen mit unkupierten Schwänzen erhöht.

Frage: Muss die Tierhalter-Erklärung bei jeder Ferkellieferung mitgeschickt werden?

Antwort: Haben alle Lieferanten und Abnehmer einer Ferkellieferung bereits eine gültige Tierhalter-Erklärung des jeweils anderen, ist es nicht mehr notwendig die Tierhalter-Erklärungen mitzuschicken. Wenn es neue Lieferanten beziehungsweise Abnehmer für die Tiere gibt, muss die Tierhalter-Erklärung mitgeschickt werden, um den Abstimmungsprozess zwischen den Betrieben zu ermöglichen.  

Frage: Welche Erfahrungen hat die LSZ Boxberg mit Schweinen mit unkupierten Schwänzen in konventionellen Ställen?

Antwort: Das Halten von Schweinen mit unkupierten Schwänzen ist in konventionellen Ställen möglich. Der Orientierungswert von unter zwei Prozent verletzten Schwänzen im Jahr wurde aber mit den gesetzlichen Mindeststandards in konventionellen Ställen vor allem in der Ferkelaufzucht nicht erreicht. Selbst in Haltungen mit Stroh ist es schwierig, in der Ferkelaufzucht 98 Prozent intakte Schwänze im Jahr zu erreichen.

Frage: Gibt es Untersuchungen zur genetischen Veranlagung zum Schwanzbeißen?

Antwort: Hierzu laufen Untersuchungen. Aber es gibt noch keine belastbaren Ergebnisse. Ein Einfluss der Genetik wurde beschrieben. Demzufolge ist das Risiko eines Beißgeschehens bei Tieren mit einem niedrigen Magerfleischanteil geringer, als bei Tieren, die stärker auf hohe Magerfleischanteile gezüchtet wurden. Praktiker beschreiben Herkünfte mit ruhigen Tieren, die zu weniger Schwanzbeißen neigen.

Frage: Wenn der Ferkelerzeuger den Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens im eigenen Betrieb (Punkt 2a) nicht bestätigt, wie genau ist die Höhe des maßgeblichen Anteils zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens über die Fremdbetriebe (Punkt 2b)definiert?

Antwort: In diesem Fall muss der Ferkelerzeuger für alle Tiere, die er kupiert nachweisen, dass der zukünftige Halter Tiere mit kupierten Schwänzen braucht. Da aber oft zum Zeitpunkt des Kupierens nicht bekannt ist, wohin die Ferkel geliefert werden, gilt der Nachweis über die Fremdbetriebe in einem ersten Schritt als erbracht, wenn zum Beispiel für über 50 Prozent der Tiere Tierhalter-Erklärungen der Abnehmer vorliegen.

Frage: Was mache ich, wenn das Schwanzbeißen bei meinen Tieren auftritt?

Antwort: Gelingt es das Tier bzw. die Tiere zu finden, welche in die Schwänze anderer Tiere beißen, sind diese verhaltensauffälligen Tiere aus der Gruppe zu nehmen. Zusätzlich sind die Tiere durch für sie interessante Beschäftigungsmöglichkeiten abzulenken. Damit gelingt es oft, dass sich ein beginnendes Schwanzbeißgeschehen wieder beruhigt. Aber auch das ist keine absolut verlässliche Maßnahme, welche stets zum Erfolg führt.

Versuchen Sie die Ursachen für das Schwanzbeißen herauszufinden und ergreifen Sie entsprechende Risiko-minimierende Maßnahmen. Stark verletzte Tiere sollten umgehend von der Gruppe getrennt werden. Der Tierarzt ist für eine Behandlung der Tiere hinzuzuziehen.

Frage: Sind Schweine mit Schwanzverletzungen transportfähig?

Antwort: Wenn die Verletzungen nicht zu groß sind und keine auffälligen Störungen des Allgemeinbefindens vorliegen, sind die Tiere unter Bedingungen (zum Beispiel Schwein soll vereinzelt transportiert werden) transportfähig. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, beispielsweise beim Schlachthof.

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