Schweinezüchter in Sachsen-Anhalt verurteilt
Der niederländische Schweinehalter Adrianus Straathof ist wegen des Vorwurfs der Tierquälerei auf einem seiner Betriebe in Genthin (Sachsen-Anhalt) vom zuständigen Amtsgericht Burg zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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Wie in den vergangenen Tagen mehrere Zeitungen berichteten, sind bei Durchsuchungen im März 2014 circa 100 kranke und teilweise verletzte Sauen und ihre Ferkel in einem Stall entdeckt worden, die nicht medizinisch behandelt worden sind. Die in München erscheinende Süddeutsche Zeitung gab hierzu in ihrer Ausgabe vom 29. Oktober 2019 in einem Zitat aus dem Gerichtsurteil wider, dass die Tiere über Tage oder Wochen erhebliche Schmerzen erlitten hätten.
Im gesamten Bundesgebiet sei dies die erste rechtskräftige Verurteilung eines laut der Tageszeitung "Intensivtierhalters" wegen Tierquälerei. Zuvor hatte schon der Landkreis Jerichower Land nach den Durchsuchungen ein Berufsverbot gegen den 64-jährigen Schweinehalter wegen Tierschutzverstößen erlassen, das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigt worden ist.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen ging es auch um das vielfach diskutierte Magdeburger Urteil. In diesem Urteil war festgestellt worden, dass Zuchtsauen in Kastenständen genügend Platz benötigen, um sich mit ausgestreckten Gliedmaßen hinlegen zu können.
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