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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Deckzentrum: Erste Übergangsfrist läuft bald aus

Die Zeit drängt: Die geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht vor, dass die Pläne für die Umsetzung der neuen Vorgaben im Deckzentrum für Sauen bis zum 9. Februar 2024 abgeschlossen sein und der zuständigen Veterinärbehörde ein Betriebs- und Umbaukonzept vorgelegt werden muss.

Veröffentlicht am
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Petra Ast
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Zu dem Konzept gehört:

  • das mehrseitige Formblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts (zu finden unter: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00050721/2022-Betriebs-und-Umbaukonzept.pdf) sowie
  • ergänzende Bauskizzen

Wer solch ein Konzept nicht fristgerecht und unterschrieben bei der zuständigen Veterinärverwaltung vorlegt, für den gilt der Ausstieg aus der Zuchtsauenhaltung bis spätestens 9. Februar 2026. Mit dem Einreichen des Konzeptes gewinnt man demzufolge Zeit, sich über die Entwicklung seines Betriebes Klarheit zu verschaffen. Bis zum 9. Februar 2026 muss dann erst der Bauantrag, wenn erforderlich, eingereicht werden. Die Umsetzung der neuen Haltungsvorgaben muss schließlich bis zum 9. Februar 2029 erfolgen.

Wer Unterstützung bei Erstellung des Konzeptes benötigt, findet bei dem Beratungsunternehmen ObjektplanAgrar Ansprechpartner. Die Adresse lautet: ObjektplanAgrar GmbH, Am Richtbach 1, 74547 Untermünkheim, Tel.: 07944/98991-0, E-Mail: info@objektplanagrar.de, Homepage: www.objektplanagrar.de

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