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Land- und Forstwirtschaft

Klimagesetze müssen Klimaschutzleistungen anreizen

Zu den in dieser Woche anstehenden Beratungen im Bundestag zum Klimaschutz fordert der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, die Abgeordneten auf, die Anrechnung von Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft zu ermöglichen: „Im Klimaschutzgesetz müssen die Klimaschutzleistungen der Land- und Forstwirte auch dem Sektor positiv angerechnet werden.
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Dazu gehört zum einen, Treibhausgassenken aus dem Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft - wie EU-rechtlich möglich – im Umfang von 22,3 Millionen Tonnen (2021 bis 2030) auf die Treibhausgasminderungsziele in Deutschland anzurechnen. Zum anderen müssen die Treibhausgaseinsparungen durch Bioenergie insoweit anteilig in der Landwirtschaft angerechnet werden, wie auch hier Emissionen bei deren Erzeugung entstehen, z.B. durch die Düngung.“

Emissionshandelsgesetz

Zum Emissionshandelsgesetz erklärt Hemmerling: „Wenn das Emissionshandelssystem seinen Lenkungszweck erfüllen soll, müssen erneuerbare Energieträger wie die Bioenergie durchgängig von einem CO2-Preis befreit sein. Das ist aber im Entwurf bei Biokraftstoffen in beigemischter Form wie B7 und E10 nicht der Fall. Bioenergie ist vollständig vom Emissionshandel zu befreien bzw. mit dem Emissionsfaktor Null zu bewerten.“ Hemmerling fordert die Ergänzung des Emissionshandels im Verkehrssektor: „Die bestehende Treibhausgasminderungs-Verpflichtung im Verkehrssektor ist konsequent von 6,0 Prozent in 2020 auf mindestens 16 Prozent in 2030 anzuheben. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das zuständige Bundesumweltministerium hierzu keinen Vorschlag in das Klimaschutzprogramm 2030 eingebracht hat.“

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