Fleischwirtschaft spricht sich für kastrierte Ferkel aus
Die Fleischwirtschaft unterstützt die Zulassung von Isofluran zur Ferkelkastration durch Landwirte mit Sachkundenachweis. Der Beschluss berücksichtige, so der Verband, dass die Marktrealität beim Übergang auf das Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2021 nicht außer Acht gelassen werden könne. Nur mit der Zulassung von Betäubungsverfahren, die von Landwirten angewendet werden dürfen, werde sichergestellt, dass der Markt auch ab 2021 weiter problemlos mit Schweinefleisch aus Deutschland bedient werden kann.
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Als Mittler zwischen Landwirtschaft und Fleischkunden akzeptiert die Fleischwirtschaft eigenen Angaben zufolge alle Methoden, die aktuell für Landwirte in Deutschland zur Verfügung stehen: Ebermast, Immunokastration durch Improvac und Betäubung mit Isofluran. "Wir hoffen, dass die Zertifizierung der Betäubungsgeräte noch in diesem Jahr erfolgt, damit die Geräte ab Jahresbeginn 2020 geordert werden können. Einige Schlachtbetriebe sehen vor, die Geräte zu kaufen und für die an sie liefernden Landwirte kostenfreie Schulungen durchzuführen. Es wird höchste Zeit, damit die Landwirte sich rechtzeitig vor dem Stichtag am 31. Dezember 2020 mit dem neuen Verfahren vertraut machen können", teilt der Verband der Fleischwirtschaft hierzu auf seinem Onlineportal mit.
Begrenzte Absatzmöglichkeiten für Eberfleisch
Daneben müssten die eingeschränkten Absatzmöglichkeiten für Eberfleisch berücksichtigt werden. Erfahrungen der Schlachtunternehmen zeigten, dass viele nationale und internationale Kunden das Fleisch von Ebern wegen seiner spezifischen Eigenschaften ablehnen. Das gelte auch für Improvac-Eberfleisch. Mit Eberfleisch ließen sich keine Traditionsprodukte wie Rohschinken und Rohwurst herstellen. Auch traditionelle Absatzmärkte in Nachbarländern könnten nicht mit Eberfleisch bedient werden. Über die EU-Grenzen hinaus sind die Absatzmöglichkeiten ebenfalls sehr begrenzt. Deshalb setzten produktionsstarke Länder wie Dänemark nicht auf Immunokastration und Ebermast, sondern auf die Lokalanästhesie und andere Betäubungsverfahren bei der Ferkelkastration.
Mehrere Betäubungsalternativen nötig
Wer sich für die Erzeugung und Vermarktung von Ebern beziehungsweise Eberfleisch (mit und ohne Improvac) entscheidet, müsse sich darüber im Klaren sein, dass seine Vermarktungsmöglichkeiten eingeschränkt seien, was sich wahrscheinlich auf Dauer im Erlös widerspiegeln werde. Man müsse davon ausgehen, so der Verband, dass die Kastration in den kommenden Jahren vorherrschend bleiben müsse, um die Funktionsfähigkeit des deutschen Schweinefleischmarktes aufrechtzuerhalten. Hierzu sei die Zulassung mehrerer Betäubungsalternativen, einschließlich der Lokalanästhesie erforderlich.
Andernfalls sei damit zu rechnen, dass besonders die kleineren Ferkelerzeuger aufgeben werden und die Ferkelerzeugung in angrenzende EU-Staaten abwandern wird, wo es bisher kein Verbot gibt und andere Betäubungsverfahren zugelassen sind. Wahrscheinlich werde auch mehr Schweinefleisch aus anderen EU-Ländern bezogen, wenn es in Deutschland bei einem einzigen zugelassenen Betäubungsverfahren bleiben sollte.
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