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Novelle der Düngeverordnung

Auf "rote Messstellen" fokussieren

Zur Einleitung der Verbändeanhörung zur Novelle der Düngeverordnung hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, eine Verpflichtung der Länder zur präzisen räumlichen Abgrenzung innerhalb der "roten Gebiete" gefordert. Der Schutz des Grundwassers müsse gezielt dort verstärkt werden, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf besteht und nicht in pauschal abgegrenzten weiträumigen Gebieten.
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Die Landwirtschaft sei dem Gewässerschutz verpflichtet und betreibe in vielen Regionen Deutschlands in guter Kooperation mit der Wasserwirtschaft erfolgreich Gewässerschutz. "Gerade weil wir schon ein hohes Schutzniveau mit klaren Vorgaben haben, muss der Schutz des Grundwassers gezielt dort verstärkt werden, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf besteht und nicht in pauschal abgegrenzten weiträumigen Gebieten“, erklärte Rukwied. Ohne eine konsequent präzise räumliche Abgrenzung der betroffenen Gebiete auf Basis der so genannten „roten“ Messstellen könne die geplante weitere Verschärfung der Düngeverordnung keinen wirksamen Beitrag zum Grundwasserschutz leisten und sei eine Überregulierung: „Wir brauchen eine Verpflichtung für die Länder zur Binnendifferenzierung. Das steht weder im Widerspruch zu den europäischen Vorgaben noch gefährdet sie das Ziel der Vermeidung von Strafzahlungen für Deutschland“, so Rukwied.

Diese drohenden Strafzahlungen hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Regierungsbefragung am 18. Dezember auf mehr als 800.000 Euro pro Tag sowie eine Grundstrafe in Millionenhöhe beziffert, sollte Deutschland im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt werden. Die Kanzlerin warnte auch vor unrealistischen Erwartungen an den Verhandlungsspielraum der Bundesregierung. Wie die anderen Mitgliedstaaten auch sei Deutschland verpflichtet, die Anforderungen der EU-Kommission zur Einhaltung der Nitratrichtlinie zu gewährleisten. Nachbesserungen könne es allenfalls bei der Abgrenzung der Roten Gebiete und beim Festlegen der Messstellen geben, so Merkel.

Wirtschaftliche Folgen nicht kleinreden

Kein Verständnis hat Rukwied dafür, die wirtschaftlichen Folgen der Düngeverordnung für die Landwirtschaft kleinzureden. Es gehört zu einer guten Gesetzgebung, den Erfüllungsaufwand für neue gesetzliche Vorgaben – das heißt in diesem Fall die Berechnung und Ausweisung der mit der Umsetzung der Düngeverordnung entstehenden Kosten für die Wirtschaft – offenzulegen. Die im Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung berechneten Kosten für die Wirtschaft seien zwar schon immens, würden aber nicht den vollen Umfang der mit dem neuen Düngerecht verbundenen Aufwendungen widerspiegeln. Das Thünen-Institut als Bundesforschungseinrichtung habe die Kosten für die Landwirtschaft auf jährlich mehr als 370 Millionen Euro kalkuliert. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass diese Kosten zum einen zusätzlich zu den bereits mit der Änderung der Düngeverordnung 2017 verbundenen Kosten zu sehen seien, betont der DBV. Zum anderen würden nach Einschätzung des DBV alleine durch erforderliche Zusatzinvestitionen für neue Ausbringungsgeräte und Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger höhere Kosten entstehen. Durch die geplanten Auflagen entstehen zusätzlich weitere Verluste durch Ertragsrückgänge.

Nach wie vor nicht akzeptabel ist aus Sicht der Landwirtschaft zudem das vorgesehene generelle Düngeverbot zu Zwischenfrüchten. Dem Gewässerschutz wird ein Bärendienst erwiesen, wenn der besonders gewässerschonende Anbau von Zwischenfrüchten aufgrund dieses Verbots einer Düngung im Spätsommer in Frage gestellt wird. Der durch die drastische Ausdehnung von Sperrfristen und Düngeverboten erforderliche Zubau von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger scheitere derzeit auch am vorhandenen Bau- und Genehmigungsrecht. Handlungsbedarf besteht zudem nach wie vor bei der geplanten pauschalen Deckelung der Düngung unterhalb des Nährstoffbedarfs. Das Prinzip einer bedarfsgerechten Düngung darf nicht einer politischen Symbolik geopfert werden, so der DBV.

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