Offener Brief des Landwirtschaftsministers
- Veröffentlicht am
Liebe Bäuerinnen und Bauern,
die aktuelle Corona-Krise stellt die Welt gerade auf den Kopf. Keiner hätte damit gerechnet, dass ein Virus bei uns einmal das Leben in die Knie zwingt. Die Herausforderungen für die Wirtschaft sind riesig. Die Landwirtschaft, Sie als Bäuerinnen und Bauern nehmen in der aktuellen Lage eine ganz entscheidende Rolle ein. Sie sind es, die die Menschen mit Lebensmitteln versorgen. Deshalb tun wir von Seiten der Politik alles dafür, Ihnen Hilfe zu geben.
So ist es mir gelungen, gemeinsam mit unserer Wirtschaftsministerin das Sofortprogramm der Landesregierung so zu erweitern, dass die gesamte Landwirtschaft und alle mit der Landwirtschaft in Verbindung stehenden Bereiche profitieren können. Besonders für die Bewirtschafter von Sonderkulturen und Winzer ist dies eine gute Nachricht.
Und auch in der Erntehelferfrage bin ich im engen Kontakt mit dem Bund. Die aktuelle Situation nehmen wir nicht hin. Pflegekräfte aus den östlichen Ländern einreisen zu lassen, Erntehelfer nicht, diese Entscheidung ist falsch und nicht akzeptabel. Um jetzt aber keine Zeit zu verlieren, werden wir mit Unterstützung des Innenministers Thomas Strobl Lösungen im Bereich des Einsatzes von Flüchtlingen und Asylbewerber hinbekommen. Auch die Landwirtschaftsämter habe ich angewiesen, Sie bei der Suche nach Erntehelfern zu unterstützen. Große Bereitschaft zeigend die Menschen auch auf der Vermittlungsseite www.daslandhilft.de. Ein tolle Aktion der Bodenseebauern und des Maschinenrings, die wir ebenfalls unterstützen.
Düngeverordnung im Bundesrat
Leider gab es in der letzten Woche einen Tag, an dem ich als Ihr Landwirtschaftsminister eine der schwersten Entscheidungen treffen musste, seit ich politisch Verantwortung trage.Die Abstimmung der Düngeverordnung wurde seit Monaten diskutiert und Sie wissen, dass ich mit allen Mittel gekämpft habe, für unser Land weitere Erleichterungen zu erreichen. Die Enthaltung bei der Abstimmung war für uns gesetzt, um ein sofortiges Inkrafttreten der Düngeverordnung zu verhindern. Dieses Ziel wurde vor allem von den Grünen bei uns aber auch in den anderen Bundesländern angestrebt.
Am Freitagmorgen hat uns dann, kurz vor der Abstimmung Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mitgeteilt, dass Sie unserer Bitte, die ich gemeinsam mit Kollegen aus den Land, dem Bund und der EU schriftlich an Sie gerichtet hatte, die Verschärfung der Düngeverordnung in wesentlichen Teilen erst bis 2021 wirksam werden zu lassen, nachkommt. Bedingung war aber, dass die Düngeverordnung am Freitag im Bundesrat verabschiedet wird. Das verschafft uns gerade in der jetzigen Situation Luft und sorgt dafür, dass uns die Düngeverordnung nicht schon morgen mit voller Kraft trifft. Wie es ansonsten der Fall gewesen wäre.
Auszug aus dem Brief von Ursula von der Leyen: „...Angesichts der Erheblichkeit der Änderungen, und im Lichte der außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, sehen die Dienststellen der Kommission es als angemessen an, dass die Düngeverordnung eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2021 einführt, um den Ländern zu ermöglichen, ihre gegenwärtigen Systeme dahingehend zu ändern, dass sie die roten Zonen im Einklang mit den neuen Regeln ausweisen kann.“
Wir konnten in der Sache selbst nun immerhin noch durchaus substanzielle Verbesserungen im Sinne unserer bäuerlichen Familienbetriebe erreichen. Die Verschiebung bedeutet nun für uns, dass insbesondere die Verschärfungen in den Roten Gebieten, erst zum 1. Januar 21 wirken.
Ebenso ist nun weitere Zeit für die Neuabgrenzung der Messstellen, sowohl in den Roten als auch Grünen Gebieten und damit die neue Gebietskulisse, gewonnen. Dies alles war aber an die Bedingung geknüpft, dass die DüngeVO am Freitag verabschiedet wird. Bereits jetzt haben wir in der Binnendifferenzierung eine Reduzierung der roten Gebiete von 9 auf 6 Prozent erreicht, mit einer weiteren Reduzierung ist bei der Neuabgrenzung realistisch zu rechnen.Wir werden die gewonnene Zeit nun nutzen, die für uns wichtige Binnendifferenzierung hinzubekommen. Hierzu stehen wir eng im Kontakt mit dem Bund.
Der zweite Punkt, warum ich mich am Ende für die Zustimmung entschieden habe, war, dass das unser grüner Koalitionspartner unmissverständlich angedroht hat, dass die Strafzahlungen der EU-Kommission, die unmittelbar nach einer Ablehnung der Düngeverordnung angestanden hätten, also für Baden-Württemberg über 40 Millionen Euro pro Jahr, aus dem Haushalt des Landwirtschaftsministeriums bezahlt werden müssen.
Das war für mich der Punkt, an dem ich entscheiden musste: Ablehnung und keine Verschiebung der härteren Maßnahmen bis 1. Januar 2021 oder eine Verschiebung der Düngeverordnung um 9 Monate und sicherzustellen, dass wir Ihre Fördermittel morgen noch bezahlen können. Konkret hätte die Anlastung an das MLR bedeutet, das für die Landwirtschaft Streichungen von mehr als 40 Millionen Euro im Jahr und damit das faktische Aus für die wesentlichen Agrarförderprogramme des Landes gekommen wären. Die Landwirtschaft braucht im Moment aber jeden Cent.
Aus diesen Gründen musste ich diese Entscheidung so treffen, wie ich sie getroffen habe.Wir müssen nun aber nach vorne schauen. Wir haben im Moment viel erreicht und ich setzte mich weiter dafür ein, dass die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft zum systemrelevanten Bereich gehört. Damit bleiben die Hofläden, der Verkauf ab Weingut, die Bäcker und Metzger offen. Ebenso die Raiffeisenmärkte, Gartenbau und der Landhandel. Und auch für den Blumenhandel haben wir eine Lösung zumindest als Hol- und Bringdienste gefunden. Die Menschen lernen in diesen Tagen wieder zu schätzen, wie wertvoll Ihre Arbeit ist und jeder, der als Erntehelfer mitarbeitet wird sehen, wie hart Ihre Arbeit ist. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen, damit Sie dauerhaft wieder die Wertschätzung der Gesellschaft erhalten, die Sie verdienen.
Ihr Peter Hauk, MdL, Minister
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.