Narkosegeräte für die Ferkelkastration im Testlauf
Die Inhalationsnarkose mit Isofluran ist ein Verfahren, mit dem Ferkel nach dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2021 kastriert werden können. Hierfür können Ferkelerzeuger noch bis Juni Fördergelder beantragen. Die DLG testet derzeit fünf Narkosegeräte.
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Die Isoflurannarkose gilt vielen als mögliche Alternative für die Zeit nach dem Ende der betäubungslosen Ferkelkastration. Gemäß der hierfür erlas-senen Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) dürfen Ferkelerzeuger die Narkose in Zukunft selbst durchführen, wenn sie einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen können.
Um ein Narkosegerät anzuschaffen, können Ferkelerzeuger noch bis Juni diesen Jahres Fördergelder bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Bis zu 60 Prozent der Gerätekosten und maximal 5000 Euro pro Unternehmen sollen übernommen werden. Die Förderung ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:
- Das Gerät darf erst nach der Bewilligung des Förderantrages gekauft werden.
- Die Zweckbindungsfrist ist auf fünf Jahre festgelegt.
- Das Gerät muss von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) zertifiziert sein.
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