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Deutscher Bauernverband

Zurückhaltung bei neuen Auflagenkosten

Die Corona-Pandemie hat harte Beschränkungen für die Wirtschaft erforderlich gemacht und damit teilweise auch erheblichen, nachteiligen Einfluss auf die Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund erhebt das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zur Überwindung der Corona-Krise verschiedene Forderungen für politisch und gesetzlich notwendige Anpassungen.
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Gefordert wird zunächst ein Moratorium für neue, kostenintensive gesetzliche Auflagen, eine stabile Finanzierung der EU-Agrarpolitik und Verschiebungen bei Gesetzen, wenn diese Corona-bedingt nicht regulär umgesetzt werden können. Derartige Sonderregelungen sind unter anderem bei den Schulungen für die Ferkelkastration mit Betäubung (Isofluran), zur Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung, im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im steuerlichen Bereich nötig. Außerdem soll die Risikovorsorge der Betriebe über eine steuerliche Gewinnrücklage und Mehrgefahrenversicherungen gestärkt werden. Schließlich fordert der DBV, die geplante „Farm-to-Fork“-Strategie und die Biodiversitätsstrategie der EU an die Lehren aus der Corona-Krise anzupassen und der Ernährungssicherheit eine höhere Priorität zu geben.

In der Erklärung weist der DBV darauf hin, dass bereits wichtige Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden wie Soforthilfen, Liquiditätsdarlehen mit Tilgungszuschuss, Sicherung der GAP-Zahlungen im Dezember 2020 sowie EU-Beihilfen für private Lagerhaltung. Mit der Einreisemöglichkeit für Saisonarbeitskräfte wurde auf dem Höhepunkt der Krise die besondere Aufgabe der Landwirtschaft anerkannt. Die besondere Rolle und die Systemrelevanz der Land- und Ernährungswirtschaft für die Versorgung der Bevölkerung wurde in den vergangenen Wochen deutlich.
Die Erklärung im Wortlaut finden Sie hier

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