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Bundesrat entscheidet

Was passiert mit dem Kastenstand?

Am kommenden Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit der Kastenstandhaltung: Sie soll künftig höchstens fünf statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und acht Tage statt bisher vier Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Baden-Württemberg will sich dabei für eine ÜBergangsfrist von zehn Jahren aussprechen.
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Rueß
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„Eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die unsere Bauern nicht mitnimmt, ist ein Muster ohne Wert. Wenn die Anforderungen praxisfern und die Übergangsfristen zu kurz sind, werden viele schweinehaltenden Betriebe in einem wirtschaftlich ohnehin schwierigen Umfeld aufgeben. Die Schweinefleischproduktion wird dann dorthin abwandern, wo wir keinen Einfluss auf Tierwohl- oder Umweltstandards haben. Das kann nicht unser Ziel sein“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am Dienstag (2. Juni) mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag (5. Juni), bei der es um die Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gehen soll.

Zehn Jahre Übergangsfrist gefordert

„Mein Ziel ist es, das Tierwohl in den Ställen gemeinsam mit unseren bäuerlichen Familienbetrieben im Land weiterzuentwickeln und nicht gegen sie. Besonders die derzeit diskutierten sehr kurzen Übergangsfristen der neuen Verordnung sehen wir mit Blick auf die eher kleinstrukturierten Betriebe im Land sehr kritisch. Das könnte vielen Betrieben das Genick brechen. Aus meiner Sicht wäre der Verordnungsentwurf des Bundes mit einer Übergangsfrist von 17 Jahren das richtige Signal gewesen, leider wird dies nach den aktuellen Beratungen in den Ländern keine Mehrheit finden.

Deshalb plädiere ich dafür, dass Baden-Württemberg dem Kompromissantrag von Nordrhein-Westfalen zustimmt. Dieser sieht eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Dieser Zeitraum gibt unseren Bauern Planungssicherheit und zumindest etwas Zeit, ihre Betriebe auf die neuen Anforderungen umzustellen“, erklärte Hauk.

Solle aus dem ohnehin schon laufenden Strukturwandel bei den Schweinehaltern kein Strukturbruch werden, brauche es angemessene Übergangsfristen, die den betroffenen Betrieben Zeit und Luft für die notwendigen Investitionen einräumen. Grundsätzlich sei es wichtig, im Sinne der Rechtssicherheit für die Betriebe eine tragfähige Lösung zu finden.

Die Verordnung regelt zudem die baulichen Anforderung an Kastenstände.

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