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Baden-Württemberg

Landtag verabschiedet Änderung des Naturschutzgesetzes

In der Sitzung vom 22. Juli hat der baden-württembergische Landtag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Das Gesetzespaket geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück.
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Landtag von Baden-Württemberg
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Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt. Wesentliche Punkte der Novellen sind:

• Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
• Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
• Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
• Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
• Erhalt von Streuobstbeständen
• Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
• Minimierung der Lichtverschmutzung
• Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen

Landesbauernverband: Gesetzesänderung berücksichtigt Belange von Landwirtschaft und Naturschutz

„Der Landtag hat heute dem von der Landesregierung unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung auf den Weg gebrachten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Biologischen Vielfalt zugestimmt. Dabei bedanke ich mich vor allem bei unseren Bauern und ihren Berufsständen, die sich mit Engagement und guten Argumenten an dem Prozess beteiligt haben und nicht zuletzt mit ihrem Volksantrag wichtige Impulse geliefert haben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, im Nachgang zur Plenarsitzung.

Anreize statt Ordnungsrecht

Ein wichtiger Punkt der Gesetzesänderungen sei die Lastenverteilung auf praktisch alle gesellschaftlichen Bereiche. Es seien eben nicht nur die Landwirte, die einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten hätten. Vielmehr sei jeder gefordert, sich einzubringen. „Mit Blick auf die Landwirtschaft arbeiten wir nicht mit Druck und Ordnungsrecht, sondern setzen gezielt Anreize, um die gesetzten Ziele zu erreichen“, erklärte Minister Hauk.

Das gemeinsame Vorgehen von Landwirtschafts- und Umweltministerium in Baden-Württemberg sei bislang bundesweit einmalig. „Der Weg, wie wir unsere Ziele erreichen wollen, könnte auf Bundesebene ein Vorbild für Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium sein. Ich schlage dem Bund vor, unserem Beispiel zu folgen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen, die auf gemeinsamen Zielvereinbarungen und nicht auf Geboten und Verboten beruhen“, betonte Minister Hauk.

Herausforderung Kliamwandel

„Mit Blick auf den Klimawandel steht die Gesellschaft und mit ihr die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Fragen des 21. Jahrhunderts erfordern auch Antworten des 21. Jahrhunderts. Wir müssen weiter offen sein bei Fragen des integrierten Pflanzenschutzes, der Digitalisierung und der Forschung. Auch, wenn es um neue Züchtungstechniken geht, müssen wir die Chancen ausloten, die sich dort bieten“, betonte der Minister.

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